Niedersachsen klar Logo

Hauptverhandlung wegen gemeinschaftlichen gewerbsmäßigen Diebstahls

Landgericht Lüneburg Pressemitteilung 22/20 Dr. Ehret


Lüneburg. Am 15. Mai 2020 um 09.30 Uhr beginnt in Saal 121 vor der 2. großen Strafkammer des Landgerichts Lüneburg das Verfahren gegen zwei Angeklagte im Alter von heute 35 und 42 Jahren wegen gemeinschaftlichen gewerbsmäßigen Diebstahls.

Die Staatsanwaltschaft legt den Angeklagten zur Last, in Barum und andernorts in der Zeit vom 26. Juli bis 22. November 2019 insgesamt sechs Diebstähle begangen zu haben. Die Angeklagten sollen gemeinsam den Entschluss gefasst haben, nach Deutschland zu fahren, um dort gemeinschaftlich aus landwirtschaftlichen Maschinen hochwertige Elektronikgeräte zu entwenden und sich hierdurch eine nicht nur vorübergehende Einnahmequelle zu verschaffen. Diesem gemeinsamen Tatplan folgend, sollen die Angeklagten aus Fahrerkabinen von insgesamt vier Maishäckslern, 28 Traktoren, zwölf Mähdreschern, drei Feldspritzen und einer Sämaschine insgesamt 22 Bildschirme, fünf GPS-Lenksysteme, elf Terminals, dreizehn Steuergeräte, fünf GPS-Empfänger, zwei Elektronikboxen, eine Kontrolleinheit, ein Modem, ein Bedienrechner, ein Motorsteuergerät, fünfzig Arbeitsscheinwerfer und ein Parallelfahrsystem im Gesamtwert von rund 280.000 € entwendet haben.

Die Angeklagten befinden sich in Untersuchungshaft.

Fortsetzungstermine sind auf den 8. und 26. Juni, 2., 9., 15. und 21. Juli 2020 jeweils um 09:30 Uhr in Saal 121 bestimmt.

Im Rahmen der Maßnahmen zur Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus sind alle Besucherinnen und Besucher bei Betreten des Gerichtsgebäudes verpflichtet, die allgemeinen Hygieneregeln der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) einzuhalten und bei Feststellung einschlägiger Krankheitssymptome das Gerichtsgebäude zu verlassen. Den Anordnungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Wachtmeisterdienstes ist Folge zu leisten. Wer beabsichtigt, als Zuhörer an einer Verhandlung teilzunehmen, wird gebeten, verantwortungsbewusst abzuwägen, ob dies in der gegebenen Situation geboten ist. Für alle Besucherinnen und Besucher besteht die Verpflichtung, innerhalb des Justizgebäudes einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Besucherinnen und Besucher werden bei Betreten des Gerichts persönlich erfasst und haben ihren Namen und ihre Kontaktdaten in ein Auskunftsformular einzutragen und dieses bei der Einlasskontrolle abzugeben.


Artikel-Informationen

erstellt am:
12.05.2020

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln