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Hauptverhandlung wegen schweren Angriffs auf Polizisten in Seevetal

Landgericht Lüneburg Pressemitteilung Nr. 26/19 Dr. Ehret


Lüneburg. Am 28. August 2019 um 09:30 Uhr beginnt in Saal 12 vor der 7. Strafkammer das Berufungsverfahren gegen einen heute 35-jährigen Angeklagten wegen des Vorwurfs der schweren Körperverletzung in Tateinheit mit Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, in der Nacht vom 29./30. August 2015 auf dem Dorffest in Seevetal im Rahmen einer Auseinandersetzung einen uniformierten Polizeibeamten bewusstlos geschlagen und dadurch schwer verletzt zu haben. Zunächst soll es vor einer Gaststätte zu einer Auseinandersetzung mit Sicherheitskräften gekommen sein, an der über 20 Personen beteiligt gewesen sein sollen. Der geschädigte Polizeibeamte soll mit weiteren Kollegen hinzugekommen sein, um diese Auseinandersetzung zu beenden. Dabei soll ihm der Angeklagte einen heftigen Faustschlag gegen den Kopf versetzt haben, durch den der Beamte sofort bewusstlos geworden, zu Boden gefallen und mit dem Kopf auf den Straßenbelag aufgeschlagen sein und in der Folge schwere bleibende gesundheitliche Schäden davongetragen haben soll.

Das Amtsgericht Winsen/Luhe (Schöffengericht) hatte den Angeklagten wegen dieses Tatvorwurfs durch Urteil vom 3. März 2017 zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt. Gegen dieses Urteil hatte der Angeklagte Berufung eingelegt, woraufhin das Urteil des Amtsgerichts Winsen/Luhe durch das Landgericht Lüneburg unter Verwerfung der Berufung im Übrigen teilweise aufgehoben und der Angeklagte wegen schwerer Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 6 Monaten verurteilt wurde. Gegen das Berufungsurteil des Landgerichts Lüneburg legte der Angeklagte Revision ein. Das für das Revisionsverfahren zuständige Oberlandesgericht Celle hob das Urteil des Landgerichts Lüneburg wegen fehlerhafter Beweiswürdigung auf und verwies das Verfahren zur erneuten Verhandlung vor einer anderen Berufungskammer des Landgerichts Lüneburg zurück, weshalb die Sache nun vor der 7. Strafkammer des Landgerichts Lüneburg erneut verhandelt wird.

Fortsetzungstermine sind für den 3., 6., 10., 16., 23., und 26. September 2019 sowie 01., 15., 18., 22., 25. und 29. Oktober 2019, jeweils 9:15 Uhr in Saal 12, bestimmt. Für die ersten sieben Verhandlungstage sind insgesamt 21 Zeugen geladen. Außerdem hat die Kammer einen Sachverständigen hinzugezogen.




Artikel-Informationen

erstellt am:
14.08.2019

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