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Hauptverhandlung wegen schweren Bandendiebstahls oder gewerbsmäßiger Bandenhehlerei

Landgericht Lüneburg Pressemitteilung 23/20 Dr. Vollersen


Lüneburg. Am 14. Mai 2020 um 09:30 Uhr beginnt in Saal 21 vor der 1. großen Strafkammer des Landgerichts Lüneburg das Verfahren gegen drei Angeklagte im Alter von heute 42, 38 und 24 Jahren wegen schweren Bandendiebstahls oder gewerbsmäßiger Bandenhehlerei.

Die Staatsanwaltschaft legt zunächst den beiden älteren Angeklagten zur Last, in den Jahren 2017 bis 2019 in 20 Fällen mit einer weiteren unbekannt gebliebenen Person entweder einen schweren Bandendiebstahl oder eine gewerbsmäßige Bandenhehlerei in insgesamt 20 Fällen begangen zu haben. Die Angeklagten hätten, so die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft, auf einem in Soltau angemieteten Gelände in Niedersachsen, Hamburg und Bremen entwendete Kraftfahrzeuge im Gesamtwert von 846.500 € für den Weitertransport ins Ausland zerlegt. Dabei seien die Personenkraftwagen entweder durch einen der Angeklagten selbst entwendet oder aber in Kenntnis ihrer Herkunft von Dritten angekauft worden.

Weiterhin wirft die Staatsanwaltschaft allen drei Angeklagten vor, sich spätestens im November 2019 zur fortgesetzten Begehung entsprechender Taten zusammengeschlossen und dabei in einem Fall ein Fahrzeug im Werte von 150.000 € entweder entwendet oder angekauft zu haben.

Die Angeklagten befinden sich in Untersuchungshaft.

Fortsetzungstermine sind auf den 28. Mai, auf den 4., 11., 16., 17. und 22. Juni und auf den 7., 15., 21. und 28. Juli 2020, jeweils um 09:30 Uhr in Saal 21, bestimmt.


Artikel-Informationen

erstellt am:
13.05.2020

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