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Hauptverhandlung wegen schweren Raubes

Landgericht Lüneburg Pressemitteilung 16/20 Dr. Ehret

Lüneburg. Am 3. April 2020 um 09.30 Uhr beginnt in Saal 121 vor der 11. großen Strafkammer des Landgerichts Lüneburg das Verfahren gegen einen Angeklagten im Alter von heute 29 Jahren wegen schweren Raubes.

Die Staatsanwaltschaft legt dem Angeklagten zur Last, in Lüneburg am 24. November 2019 im Zustand verminderter Schuldfähigkeit einen schweren Raub begangen zu haben. Der Angeklagte soll unter dem Einfluss von Alkohol und Betäubungsmitteln kurz nach Mitternacht zwei Personen unter Vorhalt eines Einhandmessers aufgefordert haben, die „Taschen zu leeren“ und ihm Bargeld auszuhändigen. Daraufhin hätten, so die Staatsanwaltschaft, die beiden bedrohten Personen nacheinander jeweils einen 5-Euro-Schein auf den Boden gelegt, die der Angeklagte an sich genommen habe und damit verschwunden sei.

Der Angeklagte befindet sich in Untersuchungshaft.

Fortsetzungstermine sind auf den 23. und 29. April sowie 7. Mai 2020, jeweils um 09:30 Uhr in Saal 121, bestimmt. Für den ersten Verhandlungstag sind zwei Zeugen geladen, für den zweiten Verhandlungstag sind acht Zeugen geladen. Ferner hat die Kammer einen Sachverständigen hinzugezogen.

Im Rahmen der Maßnahmen zur Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus‘ sind alle Besucherinnen und Besucher bei Betreten des Gerichtsgebäudes verpflichtet, die allgemeinen Hygieneregeln der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) einzuhalten und bei Feststellung einschlägiger Krankheitssymptome das Gerichtsgebäude zu verlassen. Den Anordnungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Wachtmeisterdienstes ist Folge zu leisten. Wer beabsichtigt, als Zuhörer an einer Verhandlung teilzunehmen, wird gebeten, verantwortungsbewusst abzuwägen, ob dies in der gegebenen Situation geboten ist.

Gegenwärtig können weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Corona-Virus‘ notwendig werden. Die Gerichtsleitung behält sich deshalb vor, gegebenenfalls weitere Beschränkungen anzuordnen und in geeigneter Weise bekannt zu machen.



Artikel-Informationen

erstellt am:
02.04.2020

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