Niedersachsen klar Logo

Hauptverhandlung wegen Sich-Verschaffens kinderpornografischer Schriften u. a.

Landgericht Lüneburg PM 17/21 Dr. Vollersen

Lüneburg. Am 16. April 2021 um 9:30 Uhr beginnt in Saal 21 vor der 4. großen Jugendkammer des Landgerichts Lüneburg als Jugendschutzkammer die Hauptverhandlung gegen einen Angeklagten im Alter von heute 56 Jahren wegen des Sich-Verschaffens oder Besitzes kinder- bzw. jugendpornografischer Schriften in insgesamt 15 Fällen, wegen Verbrechensverabredung und wegen versuchter Anstiftung zu einem Verbrechen.

Die Staatsanwaltschaft legt dem Angeklagten in ihrer Anklageschrift zunächst zur Last, sich im Landkreis Uelzen in der Zeit von August 2019 bis Januar 2020 in 14 Fällen kinderpornografische – in einem Fall davon zusätzlich auch jugendpornografische – Schriften verschafft zu haben. Darüber hinaus soll der Angeklagte in einem weiteren Fall kinderpornografische Schriften besessen haben. Darüber hinaus habe sich der Angeklagte im vorgenannten Zeitraum gegenüber einem gesondert Verfolgten per Skype bereit erklärt, mit dessen tatsächlich nicht existierenden, angeblich unter 14jährigen Tochter den Geschlechtsverkehr zu vollziehen. Schließlich habe er versucht, einen weiteren Skype-Partner dazu zu bringen, ihm dessen noch elfjährige Tochter unter dessen Beteiligung zur Vollziehung des Geschlechtsverkehrs zur Verfügung stellen. Dies habe der Gesprächspartner abgelehnt.

Der Angeklagte befindet sich in Untersuchungshaft.

Fortsetzungstermine sind auf den 21. April und auf den 5. und 17. Mai 2021, jeweils um 9:30 Uhr in Saal 21, bestimmt. Für den ersten Verhandlungstag sind zwei Zeugen, für den 2. Verhandlungstag sind sieben Zeugen und für den 3. Verhandlungstag ist ein Zeuge geladen. Darüber hinaus hat die Kammer einen Sachverständigen hinzugezogen.


Artikel-Informationen

erstellt am:
15.04.2021

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln