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Hauptverhandlung wegen versuchten Mordes

Landgericht Lüneburg Pressemitteilung Nr. 20/19 Dr. Vollersen


Hauptverhandlung wegen versuchten Mordes

Lüneburg. Am 8. August 2019 um 09:30 Uhr beginnt in Saal 21 vor der 4. großen Strafkammer des Landgerichts Lüneburg als Schwurgericht das Verfahren gegen einen Angeklagten im Alter von heute 90 Jahren wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen.

Die Staatsanwaltschaft legt dem Angeklagten zur Last, in zwei Fällen versucht zu haben, seine 84-jährige Ehefrau heimtückisch zu töten, und diese dabei mittels eines gefährlichen Werkzeugs und einer das Leben gefährdenden Behandlung an der Gesundheit geschädigt zu haben. Der Angeklagte habe sich, so die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft, aufgrund wiederholter Streitigkeiten über finanzielle Zuwendungen an Angehörige entschlossen, seine Ehefrau zu töten. Zunächst habe der Angeklagte am 23.02.2019 versucht, sie im Schlaf mit einem Kissen zu ersticken. Infolge ihrer Gegenwehr habe der Angeklagte von seinem Plan abgelassen.

Am 03.03.2019 habe sich der Angeklagte seiner sitzenden Ehefrau von hinten genähert und ihr ebenfalls in Tötungsabsicht mit einem Kunststoffhammer auf den Kopf geschlagen. Seine Frau, die eine Platzwunde davongetragen habe, habe den Angeklagten im weiteren Verlauf entwaffnen und flüchten können. Anschließend habe der Angeklagte einen Selbstmordversuch unternommen.

Der Angeklagte befindet sich in Untersuchungshaft.

Fortsetzungstermine sind auf den 16. und 22. August sowie auf den 4., 5., 11. und 13. September 2019, jeweils um 09:30 Uhr in Saal 21, bestimmt. Für den ersten Verhandlungstag sind zwei Zeugen, für den zweiten Verhandlungstag sind drei Zeugen und für den dritten Verhandlungstag ist ein Zeuge geladen. Darüber hinaus hat die Kammer zwei Sachverständige hinzugezogen.



Artikel-Informationen

erstellt am:
29.07.2019

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