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Hauptverhandlung wegen versuchten Mordes u. a.

Landgericht Lüneburg Pressemitteilung 37/20 Dr. Vollersen


Lüneburg. Am 13. August 2020 um 09:30 Uhr beginnt in Saal 21 vor der 4. großen Strafkammer des Landgerichts Lüneburg als Schwurgericht das Verfahren gegen einen Angeklagten im Alter von heute 29 Jahren wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und mit Bedrohung.

Die Staatsanwaltschaft legt dem Angeklagten mit der Anklageschrift zur Last, am 28.03.2020 in Kirchgellersen versucht zu haben, seinen Stiefvater heimtückisch zu töten. Dabei habe er diesen mittels eines Messers und durch eine das Leben gefährdende Behandlung verletzt und, nachdem er überwältigt worden sei, verbal mit dem Tode bedroht.

Am Tatnachmittag habe der erheblich alkoholisierte Angeklagte an einer Familienfeier teilgenommen. In Wut darüber, dass er wegen seiner Alkoholisierung nicht mehr erwünscht gewesen sei, habe er seinen Stiefvater, während sich dieser gebückt habe, mit Tötungsvorsatz in den Würgegriff genommen, ihn geschlagen und schließlich mit einem Messer eine Schnittverletzung am Hals beigebracht, welche operativ habe versorgt werden müssen. Mit der Hilfe weiterer Familienmitglieder sei es dem Stiefvater jedoch gelungen, den Angriff abzuwehren. Der zwischenzeitlich fixierte Angeklagte habe seinen Stiefvater schließlich erneut mit der Tötung bedroht.

Der Angeklagte befindet sich in Untersuchungshaft.

Fortsetzungstermine sind auf den 17., 18. und 24. August 2020, jeweils um 09:30 Uhr in Saal 21, bestimmt. Für den ersten Verhandlungstag sind sechs Zeugen geladen. Darüber hinaus hat die Kammer zwei Sachverständige hinzugezogen.


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