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Hauptverhandlung wegen unerlaubten Handelstreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

Landgericht Lüneburg Pressemitteilung 7/20 Dr. Vollersen


Lüneburg. Am 10. März 2020 um 09:00 Uhr beginnt in Saal 21 vor der 1. großen Strafkammer des Landgerichts Lüneburg das Verfahren gegen einen Angeklagten im Alter von heute 49 Jahren wegen unerlaubten Handelstreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in 8 Fällen, davon in einem Fall tateinheitlich mit Beihilfe zu einer solchen Tat. Darüber hinaus wird dem Angeklagten die unerlaubte Abgabe von Betäubungsmitteln sowie der Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge vorgeworfen.

Die Staatsanwaltschaft legt dem Angeklagten zur Last, zwischen Oktober 2018 und September 2019 u. a. in Bergen und Soltau Kokaingemische bzw. Marihuana in 8 Fällen zum Verkauf angeboten bzw. tatsächlich – unter anderem auch an verdeckte Ermittler – verkauft zu haben. Insgesamt soll der Angeklagte etwa 190 g Kokaingemisch mit schwankenden Wirkstoffgehalten um 90 % sowie 10 kg Marihuana veräußert haben. Darüber hinaus habe er in einem weiteren Fall 0,99 g Kokaingemisch abgegeben und zuletzt eine Menge von 15 kg Marihuana für einen anderen transportiert.

Der Angeklagte befindet sich in Untersuchungshaft.

Fortsetzungstermine sind auf den 01., 02. und 27. April sowie auf den 11. und 26. Mai 2020 jeweils um 09:30 Uhr in Saal 21, bestimmt. Am ersten Verhandlungstag soll lediglich die Anklage verlesen werden. Für den zweiten Verhandlungstag ist ein Zeuge, für den dritten Verhandlungstag sind fünf Zeugen geladen.


Artikel-Informationen

erstellt am:
09.03.2020

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