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Hauptverhandlung wegen erpresserischen Menschenraubes in Tateinheit mit schwerer räuberischer Erpressung

Landgericht Lüneburg Pressemitteilung 8/20 Dr. Vollersen


Lüneburg.
Am 10. März 2020 um 10:00 Uhr beginnt in Saal 21 vor der 1. großen Strafkammer des Landgerichts Lüneburg das Verfahren gegen zwei Angeklagte im Alter von heute 22 bzw. 23 Jahren wegen gemeinschaftlichen erpresserischen Menschenraubes in Tateinheit mit schwerer räuberischer Erpressung.

Die Staatsanwaltschaft legt den Angeklagten zur Last, sich gemeinschaftlich handelnd eines entfernten Bekannten des jüngeren Angeklagten bemächtigt zu haben und diesen unter Drohung mit einer – nicht nachweisbar funktionsfähigen – Schusswaffe zur Veräußerung seines Pkw und Überlassung des Kaufpreises gezwungen zu haben. Hierzu hätten sich die Angeklagten, so die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft, mit dem Bekannten am 04.02.2019 in Salzhausen getroffen und ihn unter Hinweis auf eine Geldforderung und Vorzeigen der Waffe zur Herausgabe seines Fahrzeugs nebst Fahrzeugbrief aufgefordert. Der jüngere Angeklagte habe den Bekannten sodann in dessen Fahrzeug zu ihm nach Hause begleitet, um den Fahrzeugbrief abzuholen, und dabei mit der Tötung von Familienmitgliedern gedroht. Nach Aushändigung des Briefs seien beide Angeklagte mit dem Bekannten zu einer Spielhalle gefahren, in der der ältere Angeklagte und eine unbekannte Person ihn für etwa zwei Stunden bewacht hätten, während der jüngere Angeklagte Autohäuser abgefahren sei. Im weiteren Verlauf hätten sich die Angeklagten mit dem Bekannten zu einem Autohaus in Stelle begeben, in dem der Bekannte sein Fahrzeug weisungsgemäß veräußert habe, während die Angeklagten den Kaufpreis von 6.000 € an sich genommen hätten. Anschließend habe der Bekannte – die Angeklagten sollen sich zwischenzeitlich entfernt haben – noch infolge der Drohungen die zu seinem Fahrzeug gehörenden Sommerreifen abgeliefert.

Fortsetzungstermine sind auf den 16., 19. und 26. März 2020, jeweils um 09:30 Uhr in Saal 21, bestimmt. Für den ersten Verhandlungstag sind drei Zeugen, für den zweiten Verhandlungstag sind sieben Zeugen und für den dritten Verhandlungstag ist ein Zeuge geladen.


Artikel-Informationen

erstellt am:
09.03.2020

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