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Hauptverhandlung wegen Diebstahls, Hausfriedensbruchs, Nötigung, Beleidigung, gefährlicher Körperverletzung, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte u. a.

Landgericht Lüneburg Pressemitteilung 10/20 Dr. Ehret

Lüneburg. Am 20. März 2020 um 09.30 Uhr beginnt in Saal 121 vor der 2. großen Strafkammer des Landgerichts Lüneburg das Verfahren gegen einen Angeklagten im Alter von heute 27 Jahren wegen einer Vielzahl von Delikten, u. a. wegen Diebstahls, Hausfriedensbruchs, Nötigung, Beleidigung, gefährlicher Körperverletzung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte.

Die Staatsanwaltschaft legt dem Angeklagten zur Last, in Lüneburg und andernorts in der Zeit vom 12. bis 27. September 2019 insgesamt 16 Straftaten begangen zu haben. Der Angeklagte soll am Morgen des 12. September 2019 einem anderen ein Smartphone aus dessen Zimmer in einer Gemeinschaftsunterkunft in Lüneburg entwendet haben, um es für sich zu behalten. Ferner soll der Angeklagte am 19. September 2019 trotz bestehenden Hausverbots wiederholt die Räumlichkeiten einer Spielothek in Lüneburg betreten und dort eine Inhaberin genötigt haben. Des Weiteren soll der Angeklagte am Vormittag des 23. September 2019 auf einem Sportplatz in der Uelzener Straße einen Sportlehrer mit seiner Schulklasse, die sich dort zum Sportunterricht aufhielt, beleidigt und unter Vorzeigen eines Einhandmessers mit ausgeklappter Klinge und Androhung einer Körperverletzung zum Rückzug in die Umkleidekabinen veranlasst haben. In der Folge soll der Angeklagte vor der Wilhelm-Raabe-Schule eine Mutter, die dort ihren Sohn mit dem Auto abholte, sowie eine weitere Passantin mit dem Einhandmesser bedroht, aus dem Auto eine Handtasche genommen und deren Inhalt auf den Gehweg gekippt und sodann zwei nacheinander hinzukommende Passanten ebenfalls mit dem Messer bedroht sowie mit der Faust und mit einem Gürtel geschlagen haben. Als die Polizei den Angeklagten festnehmen wollte, soll er auch diese mit dem Messer bedroht und sich der Festnahme widersetzt haben. Am 27. September 2019 soll sich der Angeklagte laut Anklageschrift in der Justizvollzugsanstalt Celle im Rahmen der Verlegung in einen anderen Haftraum den Anordnungen der Justizbediensteten widersetzt und versucht haben, diese mit einem in ein langes Stoffteil gewickelten Porzellanbecher zu schlagen.

Fortsetzungstermine sind auf den 6. und 8. April 2020, jeweils um 09:30 Uhr in Saal 121, bestimmt. Ob diese Termine stattfinden werden, ist derzeit angesichts der Besonderheiten im Rahmen der Verbreitung des Corona-Virus noch offen. Am ersten Verhandlungstag wird nur die Anklageschrift verlesen werden.


Im Rahmen der Maßnahmen zur Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus‘ sind alle Besucherinnen und Besucher bei Betreten des Gerichtsgebäudes verpflichtet, die allgemeinen Hygieneregeln der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)
einzuhalten und bei Feststellung einschlägiger Krankheitssymptome das Gerichtsgebäude zu verlassen. Den Anordnungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Wachtmeisterdienstes ist Folge zu leisten.

Gegenwärtig können weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Corona-Virus‘ notwendig werden. Die Gerichtsleitung behält sich deshalb vor, gegebenenfalls weitere Beschränkungen anzuordnen und in geeigneter Weise bekannt zu machen.


Artikel-Informationen

erstellt am:
19.03.2020

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