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erstellt am:
07.05.2026
Landgericht Lüneburg - Pressemitteilung 12/2026 - Frau Edinger
In dieser Vorschau werden nur die im o.g. Zeitraum vss. beginnenden Hauptverhandlungen aufgeführt. Die Angabe erfolgt ohne Gewähr. Kurzfristige Terminänderungen/-aufhebungen sowie Saalverlegungen sind möglich.
I.
Donnerstag, 21. Mai 2026
Um 9.30 Uhr beginnt in Saal 21 vor der 4. großen Strafkammer als Schwurgericht die Hauptverhandlung gegen einen Angeklagten im Alter von heute 38 Jahren, dem die Staatsanwaltschaft versuchten Totschlag und gefährliche Körperverletzung in zwei Fällen vorwirft. Er soll am 12.11. und 22.11.2025 in Celle grundlos Frauen angegriffen und massiv geschlagen und getreten haben, wodurch diese ganz erheblich und potentiell lebensgefährlich verletzt worden sind.
Der Angeklagte befindet sich in Untersuchungshaft.
Die Kammer hat zwei Sachverständige hinzugezogen und zum ersten Verhandlungstermin einen Zeugen geladen. Fortsetzungstermine sind bestimmt auf 26.05. (6 Zeugen), 29.05. (1 Zeuge), 08.06., 09.06., 18.06. und 19.06.2026, jeweils im 9.30 Uhr in Saal 21.
Az. 27 Ks 5/26 (Ansprechpartnerin: Frau Edinger, Durchwahl -287)
Mittwoch, 27. Mai 2026
Um 11.00 Uhr beginnt in Saal 121 vor der 11. großen Strafkammer die Hauptverhandlung gegen drei Angeklagte im Alter von heute 43, 46 und 57 Jahren u.a. wegen 14 Fällen schweren Bandendiebstahls. Sie sollen sich nach der Anklage der Staatsanwaltschaft zusammengeschlossen haben, um gemeinschaftlich zwischen Oktober 2024 und November 2025 hochwertige Fahrräder und Pedelecs im Wert von mehr als 10.000,00 € in Lüneburg, Reppenstedt und Adendorf zu entwenden und diese nach dem Abtransport im Ausland gewinnbringend zu verkaufen.
Die Angeklagten befinden sich in Untersuchungshaft.
Fortsetzungstermine sind bestimmt auf den 08.06. (9.30 Uhr), 22.06. (9.30 Uhr), 09.07. (11 Uhr), 10.07. (9 Uhr), 17.07. (9.30 Uhr), 20.07. (9.30 Uhr), 21.07. (9.30 Uhr), 04.08. (9.30 Uhr) und 18.08.2026 (9.30 Uhr), jeweils in Saal 121.
Az. 111 KLs 9/26 (Ansprechpartnerin: Frau Edinger, Durchwahl -287)
Wichtige Hinweise
Die Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen; für die Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.
In den Räumlichkeiten des Landgerichts ist das Fotografieren sowie das Anfertigen von Film- und Tonaufzeichnungen grundsätzlich nicht gestattet. Pressevertretern kann das Filmen und Fotografieren im Sitzungssaal durch ausdrückliche Genehmigung des Präsidenten des Landgerichts oder der Pressestelle gestattet werden. Anderslautende sitzungspolizeiliche Anordnungen der/des Vorsitzenden bleiben vorbehalten. Bild-, Ton- oder Filmaufnahmen während der Sitzungen sind nicht zulässig!
Die Presse hat in eigener Zuständigkeit zu prüfen, ob und in welchem Umfang Persönlichkeitsrechte einer Bildberichterstattung entgegenstehen. Es wird gebeten, Justizangestellte sowie Mitarbeitende des Wachtmeisterdienstes grundsätzlich verpixelt abzubilden.
Die mitgeteilten Hauptverhandlungstermine sind öffentlich, soweit dies nicht anders angegeben ist oder das jeweilige Gericht zum Schutz der Persönlichkeitsrechte der Angeklagten oder weiteren Beteiligten etwas Anderes entscheidet.
II.
Im Landgericht Lüneburg findet täglich eine Vielzahl öffentlicher Sitzungen der Zivilkammern statt. Die Termine können den jeweiligen Aushängen an den Sälen entnommen werden! U.a.:
Montag, 11.05.2026, 10 Uhr, Saal 138: Güteverhandlung und ggf. mündliche Verhandlung und Beweisaufnahme; die Klägerin nimmt die Betreiberin einer Eventgastronomie aus Bispingen u.a. auf Zahlung von Schmerzensgeld in Höhe von mind. 10.000,00 € in Anspruch; die Parteien streiten darüber, ob sich die Klägerin anlässlich einer Weihnachtsfeier beim „Bullriding“ verletzt hat und ob die Beklagte alle Vorkehrungen getroffen hat, um Gästen eine gefahrlose Nutzung der Anlage zu ermöglichen. Das Gericht hat acht Zeugen geladen.
Az. 10 O 318/25 (Ansprechpartnerin: Frau Dr. Mumm, Durchwahl -274)
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erstellt am:
07.05.2026