Artikel-Informationen
erstellt am:
28.05.2026
Landgericht Lüneburg - Pressemitteilung 14/2026 - Frau Edinger
In dieser Vorschau werden nur die im o.g. Zeitraum vss. beginnenden Hauptverhandlungen aufgeführt. Die Angabe erfolgt ohne Gewähr. Kurzfristige Terminänderungen/-aufhebungen sowie Saalverlegungen sind möglich.
Donnerstag, 4. Juni 2026
Um 9.30 Uhr beginnt in Saal 21 vor der 4. großen Strafkammer als Schwurgericht ein Sicherungsverfahren. Der 59-jährige Beschuldigte soll in Ebstorf am 08.01.2026 zunächst einen Brand in seiner in einem Mehrfamilienhaus befindlichen Wohnung gelegt haben und anschließend in das Haus eines Nachbarn eingedrungen sein. Dort soll er den Nachbarn u.a. mit einem Messer angegriffen haben, wobei er krankheitsbedingt nicht in der Lage gewesen sein soll, das Unrecht seiner Taten einzusehen bzw. nach dieser Einsicht zu handeln.
Der Beschuldigte ist einstweilig untergebracht.
Die Kammer hat drei Sachverständige hinzugezogen. Fortsetzungstermine sind bestimmt auf den 05. (fünf Zeugen), 11. und 12.06.2026, jeweils um 9.30 Uhr in Saal 21.
Az. 27 Ks 4/26 (Ansprechpartnerin: Frau Edinger, Durchwahl -287)
Donnerstag, 11. Juni 2026
Um 9.00 Uhr beginnt in Saal 121 vor der 2. großen Strafkammer die Hauptverhandlung gegen eine Angeklagte im Alter von 29 Jahren, der die Staatsanwaltschaft u.a. gewerbsmäßigen Betrug vorwirft. Sie soll zwischen Oktober 2025 und Januar 2026 in zwölf Fällen am Bahnhof in Kiel und Lüneburg Personen angesprochen und unter dem Vorwand, dringend ein Zugticket kaufen zu müssen, Bargeld in jeweils dreistelliger Höhe von diesen erlangt haben, ohne anschließend – wie von ihr beabsichtigt – die Rückbuchung per Paypal zu veranlassen. Darüber hinaus soll sie sich in drei Fällen wegen gewerbsmäßigen Diebstahls von Geldbörsen und eines Handys strafbar gemacht haben.
Die Angeklagte befindet sich in Untersuchungshaft.
Die Kammer hat einen Sachverständigen hinzugezogen und zum ersten Verhandlungstermin 15 Zeugen geladen. Fortsetzungstermine sind bestimmt auf den 23.06. um 13.30 Uhr und den 02.07.2026 um 9 Uhr.
Az. 22 KLs 8/26 (Ansprechpartnerin: Frau Edinger, Durchwahl -287)
Wichtige Hinweise
Die Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen; für die Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.
In den Räumlichkeiten des Landgerichts ist das Fotografieren sowie das Anfertigen von Film- und Tonaufzeichnungen grundsätzlich nicht gestattet. Pressevertretern kann das Filmen und Fotografieren im Sitzungssaal durch ausdrückliche Genehmigung des Präsidenten des Landgerichts oder der Pressestelle gestattet werden. Anderslautende sitzungspolizeiliche Anordnungen der/des Vorsitzenden bleiben vorbehalten. Bild-, Ton- oder Filmaufnahmen während der Sitzungen sind nicht zulässig!
Die Presse hat in eigener Zuständigkeit zu prüfen, ob und in welchem Umfang Persönlichkeitsrechte einer Bildberichterstattung entgegenstehen. Es wird gebeten, Justizangestellte sowie Mitarbeitende des Wachtmeisterdienstes grundsätzlich verpixelt abzubilden.
Die mitgeteilten Hauptverhandlungstermine sind öffentlich, soweit dies nicht anders angegeben ist oder das jeweilige Gericht zum Schutz der Persönlichkeitsrechte der Angeklagten oder weiteren Beteiligten etwas Anderes entscheidet.
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erstellt am:
28.05.2026