Niedersachsen klar Logo

Hauptverhandlungstermine der Großen Strafkammern und des Schwurgerichts des Landgerichts Lüneburg - Wochenvorschau 15. - 19. August 2022 -

Landgericht Lüneburg PM Nr. 44/22 Edinger


Mittwoch, 17. August 2022

Am 17. August 2022 um 9:30 Uhr beginnt in Saal 121 vor der 5. großen Jugendkammer des Landgerichts die Hauptverhandlung gegen zwei heute 20 und 21-jährige Angeklagte u.a. wegen versuchten Mordes. Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten vor, im Juli 2021 in Lüder die hinteren Bremsschläuche eines geparkten Pkw durchgeschnitten zu haben. Dabei sollen sie bewusst das Risiko in Kauf genommen haben, dass das Paar, dem der Wagen gehört, damit einen schweren Verkehrsunfall erleidet. Als einer der beiden Nutzer zufällig aus dem Haus gekommen sei und den im Carport knienden Angeklagten entdeckt und angesprochen habe, hätten beide Angeklagten versucht, unerkannt zu fliehen. Der Geschädigte habe den Angeklagten zunächst aufhalten können. Um sich zu befreien und die Entdeckung zu verhindern soll der Angeklagte - wie vorab mit der Mitangeklagten abgestimmt - dann mit dem mitgeführten Messer in Richtung des Kopfes des Geschädigten gestochen und ihn hierbei mitten im Gesicht schwer verletzt haben.

Fortsetzungstermine sind auf den 18., 19. und 31 August 2022 um 9:30 Uhr in Saal 121 bestimmt. Die Kammer hat einen Sachverständigen hinzugezogen. Zum ersten Verhandlungstag sind sieben Zeugen geladen, zum zweiten Verhandlungstag vier Zeugen und zum vierten Tag ein Zeuge. Ansprechpartnerin: Ri’inLG Edinger (Az. 50 KLs 5/22)

Wichtige Hinweise

Die Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen; für die Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.

In der Wochenvorschau werden nur die in dieser Woche neu beginnenden Hauptverhandlungen aufgeführt. Die Angabe erfolgt ohne Gewähr. Kurzfristige Terminänderungen oder -aufhebungen sowie Saalverlegungen sind möglich.

Die mitgeteilten Hauptverhandlungstermine sind öffentlich, soweit dies nicht anders angegeben ist oder das jeweilige Gericht zum Schutz der Persönlichkeitsrechte der Angeklagten oder weiteren Beteiligten etwas Anderes entscheidet.

In den Räumlichkeiten des Landgerichts ist das Fotografieren sowie das Anfertigen von Film- und Tonaufzeichnungen grundsätzlich nicht gestattet. Pressevertretern kann das Filmen und Fotografieren im Sitzungssaal durch ausdrückliche Genehmigung des Präsidenten des Landgerichts oder der Pressestelle gestattet werden. Anderslautende sitzungspolizeiliche Anordnungen der/des Vorsitzenden bleiben vorbehalten.

Bild-, Ton- oder Filmaufnahmen während der Sitzungen sind nicht zulässig!

Wegen der aktuell geltenden Infektionsschutzanordnungen wird auf die Homepage des Landgerichts Lüneburg verwiesen.




Artikel-Informationen

erstellt am:
11.08.2022

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln