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Kontaktverbot in Niedersachsen: Justiz bearbeitet vor allem eilige Verfahren

Landgericht Lüneburg Pressemitteilung 14/20 Dr. Ehret


Die Gerichte in Niedersachsen weisen darauf hin, dass auch nach Erlass des sog. Kontaktverbots der Zugang zur Justiz weiterhin sichergestellt ist. Die niedersächsische Justiz hat die vergangene Woche genutzt, um den Betrieb auf das absolut notwendige Maß herunterzufahren. Mündliche Verhandlungen wurden abgesagt, Öffnungszeiten reduziert, Einlassbedingungen wurden verschärft. Eilige und unaufschiebbare Angelegenheiten werden jedoch auch weiterhin zuverlässig bearbeitet.

Justizministerin Havliza: „Auch die Justiz muss ihren Beitrag leisten, die Ausbreitung des Corona-Virus einzudämmen. Deshalb müssen wir uns auf den Kernbereich unserer Aufgaben konzentrieren.“

Das Landgericht Lüneburg gibt dazu folgende organisatorischen Hinweise:

Die Verringerung der in den Gerichten anwesenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter führt dazu, dass nicht eilbedürftige Rechtsangelegenheiten in den nächsten Wochen nicht in der gewohnten Weise gefördert werden können. Alle Verfahrensbeteiligten und Rechtsuchenden werden deshalb gebeten, von Sachstandsanfragen zu einzelnen Verfahren abzusehen.

Über Fristverlängerungsgesuche sowie andere Anträge zur Verfahrensführung werden die zuständigen Richterinnen und Richter mit Rücksicht auf die gegenwärtige Situation verantwortungsbewusst entscheiden. Dies gilt auch für die Durchführung von Terminen zur mündlichen Verhandlung.

Das Landgericht Lüneburg darf nur noch für die Teilnahme an den Gerichtsverhandlungen aufgesucht werden, die trotz der Corona-Pandemie durchgeführt werden. Es steht weiterhin offen für unaufschiebbare Rechtsanliegen, die nicht schriftlich oder telefonisch vorgebracht werden können. Dies können die Bürgerinnen und Bürger telefonisch erfragen.

Informationen über alle aktuellen Einschränkungen des hiesigen Gerichtsbetriebs sowie die Telefonnummern für weitere Informationen finden die Bürgerinnen und Bürger auch auf der Internetseite des Gerichts und auf den Aushängen vor Ort.

Vizepräsident des Landgerichts Mumm bittet alle Bürgerinnen und Bürger für diese Maßnahmen um Verständnis.





Artikel-Informationen

erstellt am:
25.03.2020

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