Niedersachsen klar Logo

Sicherungsverfahren wegen Totschlags u. a.

Landgericht Lüneburg PM 36/21 Dr. Vollersen

Lüneburg. Am 01. Juli 2021 um 13:30 Uhr beginnt in Saal 21 vor der 4. großen Strafkammer des Landgerichts Lüneburg als Schwurgericht das Sicherungsverfahren gegen einen Beschuldigten im Alter von heute 21 Jahren wegen Totschlags in zwei Fällen, Nötigung, gefährlicher Körperverletzung sowie versuchter gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Widerstand und tätlichem Angriff auf Vollstreckungsbeamte.

Die Staatsanwaltschaft legt dem Beschuldigten in ihrer Antragsschrift zur Last, im Zustand der krankheitsbedingt aufgehobenen Schuldfähigkeit am 19.02.2021 in der Psychiatrischen Klinik in Lüneburg zwei Mitpatienten getötet zu haben. Im Anschluss habe er drei Krankenschwestern mit einem Stuhl zurückgedrängt und eine von ihnen an Kopf und Hand verletzt. Im weiteren Verlauf habe er mit dem Stuhl und einer Tasse nach vier Polizeibeamten geworfen, diese aber verfehlt.

Der Beschuldigte ist einstweilig untergebracht. Mit ihrer Antragsschrift erstrebt die Staatsanwaltschaft die dauerhafte Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus. Die Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen und ob ggf. die Unterbringung zum Schutze der Allgemeinheit geboten ist. Für den Beschuldigten gilt bis zu einem rechtskräftigen Urteil die Unschuldsvermutung.

Fortsetzungstermine sind auf den 05., 06., 07., 08., 09., 29. Juli und auf den 02. August 2021, jeweils um 09:30 Uhr in Saal 21, bestimmt. Für den zweiten Verhandlungstag sind acht Zeugen, für den dritten Verhandlungstag sind drei Zeugen geladen. Darüber hinaus hat die Kammer vier Sachverständige hinzugezogen.


Artikel-Informationen

erstellt am:
28.06.2021

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln