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Wochenvorschau 3. - 7. Januar 2022

Landgericht Lüneburg PM Nr. 62/21

Hauptverhandlungstermine der Großen Strafkammern und des Schwurgerichts des Landgerichts Lüneburg

- Wochenvorschau 3. - 7. Januar 2022 -

Donnerstag, 6. Januar 2022

Am 6. Januar 2022 um 9:30 Uhr beginnt in Saal 121 vor der 11. Großen Strafkammer des Landgerichts die Hauptverhandlung gegen einen heute knapp 24-Jährigen u.a. wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln. Die Staatsanwaltschaft Lüneburg wirft dem Angeklagten vor, zwischen Januar und Oktober 2019 u.a. in Lüneburg, Uelzen und Bad Bevensen in mehr als 30 Fällen Marihuana, Haschisch und Amphetamine angekauft zu haben, um die Drogen gewinnbringend weiter zu veräußern. Der Angeklagte soll in manchen Fällen auch einen Jugendlichen für den Weiterverkauf hinzugezogen und durch die Taten Einnahmen von über 40.000,00 € erzielt haben.

Fortsetzungstermine sind auf den 19. Januar, 1. und 11. Februar 2022, jeweils um 9.30 Uhr anberaumt. Die Kammer hat einen Sachverständigen hinzugezogen. Für den ersten Verhandlungstag sein sechs Zeugen und für den zweiten Verhandlungstag ist ein Zeuge geladen.

Ansprechpartnerin: Ri‘inLG Edinger (Az. 111 KLs 13/20)


Wichtige Hinweise

Die Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen; für den Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.

In der Wochenvorschau werden nur die in dieser Woche neu beginnenden Hauptverhandlungen aufgeführt. Die Angabe erfolgt ohne Gewähr. Kurzfristige Terminänderungen oder -aufhebungen sowie Saalverlegungen sind möglich.

Die mitgeteilten Hauptverhandlungstermine sind öffentlich, soweit dies nicht anders angegeben ist oder das jeweilige Gericht zum Schutz der Persönlichkeitsrechte der Angeklagten oder weiteren Beteiligten etwas Anderes entscheidet.

In den Räumlichkeiten des Landgerichts ist das Fotografieren sowie das Anfertigen von Film- und Tonaufzeichnungen grundsätzlich nicht gestattet. Pressevertretern kann das Filmen und Fotografieren im Sitzungssaal durch ausdrückliche Genehmigung des Präsidenten des Landgerichts oder der Pressestelle gestattet werden. Anderslautende sitzungspolizeiliche Anordnungen der/des Vorsitzenden bleiben vorbehalten.

Bild-, Ton- oder Filmaufnahmen während der Sitzungen sind nicht zulässig!

Wegen der aktuell geltenden Infektionsschutzanordnungen wird auf die Homepage des Landgericht Lüneburg verwiesen.




Artikel-Informationen

erstellt am:
29.12.2021

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