Niedersachsen klar Logo

Hauptverhandlung wegen Raubes und Einbruchsdiebstahls

Landgericht Lüneburg Pressemitteilung 13/20 Dr. Ehret

Lüneburg. Am 25. März 2020 um 09.30 Uhr beginnt in Saal 121 vor der 2. großen Strafkammer des Landgerichts Lüneburg das Verfahren gegen einen Angeklagten im Alter von heute 36 Jahren wegen Raubes und Einbruchsdiebstahls.

Die Staatsanwaltschaft legt dem Angeklagten zur Last, in Celle am 13. Oktober 2019 jeweils im Zustand verminderter Schuldfähigkeit einen Raub und einen Einbruchsdiebstahl begangen zu haben. Der Angeklagte soll am Nachmittag einen an der Stechbahn gelegenen Kiosk betreten und dort zunächst unter Vorhalt eines Messers einen Verkäufer zur Herausgabe von Geld aufgefordert haben. Nachdem der Verkäufer versucht habe, den Angeklagten wegzuschubsen, soll dieser den Verkäufer so vor die Brust gestoßen haben, dass er den hinter dem Tresen befindlichen Kellerabgang hinabgefallen sei. Diesen Moment habe der Angeklagte genutzt, um alle in der offenen Kassenschublade befindlichen 10- und 20-Euro-Scheine an sich zu nehmen und mit einem Gesamtbetrag von mindestens 300 Euro den Kiosk zu verlassen. Am späten Abend desselben Tages soll der Angeklagte, so die Staatsanwaltschaft weiter, mit einem Gullydeckel die Schaufensterscheibe eines in der Bahnhofstraße gelegenen Geschäftes eingeworfen und aus dem Geschäftsraum ein Mountainbike im Wert von 499 Euro an sich genommen haben. Bei beiden Taten soll der Angeklagte unter erheblichem Einfluss von Drogen gestanden und diese begangen haben, um seinen Drogenkonsum zu finanzieren.

Fortsetzungstermine sind auf den 15. und 17. April 2020, jeweils um 09:30 Uhr in Saal 121, bestimmt. Ob diese Termine stattfinden werden, ist derzeit angesichts der Besonderheiten im Rahmen der Verbreitung des Corona-Virus noch offen. Am ersten Verhandlungstag wird nur die Anklageschrift verlesen werden.

Im Rahmen der Maßnahmen zur Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus‘ sind alle Besucherinnen und Besucher bei Betreten des Gerichtsgebäudes verpflichtet, die allgemeinen Hygieneregeln der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) einzuhalten und bei Feststellung einschlägiger Krankheitssymptome das Gerichtsgebäude zu verlassen. Den Anordnungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Wachtmeisterdienstes ist Folge zu leisten. Wer beabsichtigt, als Zuhörer an einer Verhandlung teilzunehmen, wird gebeten, verantwortungsbewusst abzuwägen, ob dies in der gegebenen Situation geboten ist.

Gegenwärtig können weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Corona-Virus‘ notwendig werden. Die Gerichtsleitung behält sich deshalb vor, gegebenenfalls weitere Beschränkungen anzuordnen und in geeigneter Weise bekannt zu machen.




Artikel-Informationen

erstellt am:
23.03.2020

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln