Referendarbereich
Bitte ab Januar 2021 beachten:
Die Besprechungen der Klausurenkurse RA, Z und ÖR finden ab Januar 2021 online statt.
Achtung!!
Für die Übersendung der RA, Z und ÖR-Klausuren wird gebeten, das folgende Deckblatt auszufüllen und mit der Klausur einzureichen.
- Deckblatt (nicht barrierefrei) - Download (PDF, 0,03 MB)
- RA und Z-Klausuren 2023 - Download (PDF, 0,12 MB)
- Terminplan ÖR 2023 (nicht barrierefrei) - Download (PDF, 0,21 MB)
Klausurenkurs:
Die Übungsklausuren (Z und RA) werden grundsätzlich in der Zeit von 9:00 Uhr bis 14:00 Uhr im Referendararbeitsgemeinschaftsraum 2 des Landgerichts Lüneburg, in der Bardowicker Straße 6, geschrieben.
Die Rückgabe und Besprechung der Klausuren erfolgt in der Regel donnerstags um 15:00 Uhr ebenfalls dort.
Die Ausgabe sowie Rückgabe und Besprechung der S-Übungsklausuren erfolgt zu den von der Staatsanwaltschaft Lüneburg mitgeteilten Terminen.
Die Ausgabe der ÖR-Übungsklausuren erfolgt zu den vom Oberlandesgericht Celle mitgeteilten Terminen im Referendararbeitsgemeinschaftsraum 2 des Landgerichts Lüneburg, in der Bardowicker Straße 6. Eine Besprechung der ÖR-Klausuren in Lüneburg findet nicht mehr statt. Der Klausurenkursleiter wird stattdessen an jede Klausuren eine ausführliche Lösungsskizze heften, wobei eine vorgezogenen Korrektur nur stattfindet, wenn ein frankierter Rückumschlag beiliegt. Referendare können alternativ an einer Besprechung an einem anderen Klausurenort (z. B. Hannover) teilnehmen
Referendare des Landgerichtsbezirks Lüneburg bzw. der Staatsanwaltschaft Lüneburg und Referendare, die eine Arbeitsgemeinschaft des Landgerichts Lüneburg besuchen, haben - sofern Sie an der Teilnahme an dem Klausurenkurs zu den o.g. Zeiten verhindert sind - die Möglichkeit den Klausursachverhalt an dem jeweiligen Klausurtag auf der Homepage des Oberlandesgericht Braunschweig herunterzuladen.
Die geschriebene Klausur (Z, RA und ÖR) kann bis spätestens zum auf den Klausurtag folgenden Mittwoch 12.00 Uhr in der Verwaltung, Zimmer 103, des Landgerichts Lüneburg zur Korrektur abgegeben werden. Die Referendare haben sich nach Abgabe der Klausur in die dort ausgelegte Teilnehmerliste einzutragen. Die Klausuren können auch auf dem Postweg an die Verwaltungsgeschäftsstelle des Landgerichts Lüneburg übersandt werden. Die S-Klausuren sind per Post an die Verwaltungsgeschäftsstelle der Staatsanwaltschaft Lüneburg zu übersenden. Der Poststempel muss ein Datum aufweisen, das vor dem auf den Klausurtag folgenden Dienstag liegt.
Es wird darauf hingewiesen, dass die urheberrechtlich geschützten Sachverhalte der Verschwiegenheitspflicht unterliegen und ihre Weitergabe an andere Personen unzulässig ist.
„Hinweis für Referendare, die sich im Notenverbesserungsverfahren befinden:
Da Sie sich nicht mehr im öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis zum Land Niedersachsen befinden, kann die Vergütung für die Korrektur der einzelnen Klausuren (13,00 € je Klausur) nicht mehr vom Land Niedersachsen übernommen werden. Sie müssen deshalb die Vergütung für die Korrektur der von Ihnen eingereichten Arbeit unmittelbar mit den Klausurenkursleiterinnen und -leitern abrechnen, sofern diese dazu bereit sind, auch diese Klausuren zu korrigieren. Es handelt sich hierbei um eine freiwillige Leistung der jeweiligen Klausurenkursleiterinnen und -leiter, auf die Sie keinen Anspruch haben.
Es empfiehlt sich, vorab mit den Klausurenkursleiterinnen und -leitern Kontakt aufzunehmen und in Erfahrung zu bringen, ob diese überhaupt bereit sind, auch diese Klausuren zu korrigieren.“