Referendarbereich
Bitte ab Januar 2024 beachten:
Die Besprechungen der Klausurenkurse RA, Z und ÖR finden ab Januar 2024 online statt.
Achtung!!
Für die Übersendung der RA, Z und ÖR-Klausuren wird gebeten, das folgende Deckblatt auszufüllen und mit der Klausur einzureichen.
- Deckblatt (nicht barrierefrei) - Download (PDF, 0,03 MB)
- RA und Z-Klausuren 2024 (nicht barrierefrei) - Download (DOCX, 0,02 MB)
- Terminplan ÖR 2023 (nicht barrierefrei) - Download (PDF, 0,21 MB)
- Terminplan öffentlich-rechtliche Klausuren 2024 (nicht barrierefrei) - Download (PDF, 0,21 MB)
- Terminplan SR-Klausuren 2024 (nicht barrierefrei) - Download (PDF, 0,02 MB)
Referendar*innen des Landgerichtsbezirks Lüneburg bzw. der Staatsanwaltschaft Lüneburg und Referendar*innen, die eine Arbeitsgemeinschaft des Landgerichts Lüneburg besuchen, haben die Möglichkeit den Klausursachverhalt an dem jeweiligen Klausurtag auf der Homepage des Oberlandesgericht Braunschweig herunterzuladen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die urheberrechtlich geschützten Sachverhalte der Verschwiegenheitspflicht unterliegen und ihre Weitergabe an andere Personen unzulässig ist.
Digitaler Klausurenkurs der RA- und Z-Klausuren:
Die RA- und Z-Übungsklausuren bei dem Landgericht Lüneburg werden ab sofort nur noch digital bearbeitet. Die handschriftlich geschriebene und eingescannte RA- und Z-Klausur kann bis spätestens zum auf den Klausurtag folgenden Montag 12:00 Uhr an das Postfach der Referendarabteilung des Landgerichts Lüneburg
LGLG-Referendar@justiz.niedersachsen.de
zur Korrektur eingereicht werden. Das Deckblatt ist weiterhin zu nutzen und als 1. Seite der eingescannten Klausur mit einzureichen.
Eine Abgabe in Papierform ist für die RA- und Z-Klausuren ab sofort nicht mehr möglich.
Nach Möglichkeit werden die RA- und Z- Klausuren rechtzeitig vor der Besprechung per Mail zurückgesandt.
S-Klausuren:
Die Ausgabe sowie Rückgabe und Besprechung der S-Übungsklausuren erfolgt zu den von der Staatsanwaltschaft Lüneburg mitgeteilten Terminen.
Die handschriftlich geschriebenen S-Klausuren sind per Post an die Verwaltungsgeschäftsstelle der Staatsanwaltschaft Lüneburg zu übersenden. Der Poststempel muss ein Datum aufweisen, das vor dem auf den Klausurtag folgenden Dienstag liegt.
ÖR-Klausuren:
Die Ausgabe sowie Rückgabe und Besprechung ÖR-Übungsklausuren finden zu den vom Oberlandesgericht Celle mitgeteilten Terminen statt. Eine Besprechung der ÖR-Klausuren findet online statt. Die Klausurenkursleiter*innen werden an jede Klausur eine ausführliche Lösungsskizze heften, wobei eine vorgezogene Korrektur nur stattfindet, wenn ein frankierter Rückumschlag beiliegt.
Die handschriftlich geschriebene ÖR-Klausur kann bis spätestens zum auf den Klausurtag folgenden Mittwoch 12.00 Uhr in der Verwaltung, Zimmer 103, des Landgerichts Lüneburg zur Korrektur abgegeben werden. Die Referendar*innen haben sich bei Abgabe der Klausur in die dort ausgelegte Teilnehmerliste einzutragen. Die Klausuren können auch auf dem Postweg an die Verwaltungsgeschäftsstelle des Landgerichts Lüneburg übersandt werden. Der Poststempel muss ein Datum aufweisen, das vor dem auf den Klausurtag folgenden Dienstag liegt.
Hinweis für Referendar*innen, die sich im Notenverbesserungsverfahren befinden:
Da Sie sich nicht mehr im öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis zum Land Niedersachsen befinden, kann die Vergütung für die Korrektur der einzelnen Klausuren (13,00 € je Klausur) nicht mehr vom Land Niedersachsen übernommen werden. Sie müssen deshalb die Vergütung für die Korrektur der von Ihnen eingereichten Arbeit unmittelbar mit den Klausurenkursleiter*innen abrechnen, sofern diese dazu bereit sind, auch diese Klausuren zu korrigieren. Es handelt sich hierbei um eine freiwillige Leistung der jeweiligen Klausurenkursleiter*innen, auf die Sie keinen Anspruch haben.
Es empfiehlt sich, vorab mit den Klausurenkursleiter*innen Kontakt aufzunehmen und in Erfahrung zu bringen, ob diese überhaupt bereit sind, auch diese Klausuren zu korrigieren.“