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Hauptverhandlung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln u. a.

Landgericht Lüneburg Pressemitteilung Nr. 43/18 Dr. Ehret


Lüneburg. Am 14. Dezember 2018 um 09:30 Uhr beginnt in Saal 121 vor der 2. großen Strafkammer des Landgerichts Lüneburg das Verfahren gegen zwei Angeklagte im Alter von heute 54 und 65 Jahren wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln.

Die Staatsanwaltschaft legt den Angeklagten zur Last, sie hätten - der eine in neun, der andere in 65 Fällen - in der Zeit von Januar 2018 bis zum 13. September 2018 in Soltau mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unerlaubt Handel getrieben, wobei einer der Angeklagten in acht Fällen zugleich einen anderen, der zur Tatzeit noch nicht 18 Jahre alt war, bestimmt habe, mit Betäubungsmitteln unerlaubt Handel zu treiben. Der ältere der beiden Ange-klagten soll, so die Anklageschrift, in größeren Mengen Betäubungsmittel mit hohem Wirk-stoffgehalt erworben und dieses in einem Mobilheim auf einem Campingplatz in Soltau deponiert haben, wo es vereinbarungsgemäß von dem jüngeren Angeklagten abgeholt und – teil-weise unter Hinzuziehung eines zur Tatzeit 16 Jahre alten gesondert verfolgten Täters – an Konsumenten gewinnbringend weiterverkauft worden sein soll. Die Angeklagten sollen, so die Staatsanwaltschaft weiter, durch die ihnen zur Last gelegten Taten Einnahmen in Höhe von 6.400 € und 72.000 € erlangt haben.

Die Angeklagten befinden sich in Untersuchungshaft.

Fortsetzungstermine sind auf den 19. Dezember 2018 und 07. Januar 2019, jeweils um 09:30 Uhr, bestimmt. Für den ersten Verhandlungstag ist ein Zeuge geladen.


Artikel-Informationen

erstellt am:
13.12.2018

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