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Hauptverhandlungstermine der Großen Strafkammern und des Schwurgerichts des Landgerichts Lüneburg

Landgericht Lüneburg PM Nr. 56/21 Luedtke

Donnerstag, 9. Dezember 2021

Am 9. Dezember 2021 um 9:30 Uhr beginnt vor der 1. Großen Strafkammer das Hauptverfahren gegen zwei Angeklagte im Alter von heute 28 und 31 Jahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 28-jährigen Angeklagten vor, in Winsen (Luhe) und andernorts im Zeitraum von April 2020 bis Juni 2021 in insgesamt 27 Fällen mit Betäubungsmitteln wie Amphetamin, Kokain und Marihuana in nicht geringer Menge Handel getrieben und dadurch insgesamt 739.515,00 € erlangt zu haben. Zur bestmöglichen Verschleierung der Taten habe der Angeklagte ein sogenanntes Kryptotelefon des Anbieters EnrcoChat benutzt. Der Angeklagte befindet sich in Untersuchungshaft

Dem Mitangeklagten wirft die Staatsanwaltschaft vor, in sechs Fällen durch Transport der Betäubungsmittel Beihilfe geleistet zu haben.

Ansprechpartner: RiLG Luedtke (Az. 21 KLs 13/21)

Wichtige Hinweise

Die jeweilige Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen; für die Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.

In der Wochenvorschau werden nur die in dieser Woche neu beginnenden Hauptverhandlungen aufgeführt. Die Angabe erfolgt ohne Gewähr. Kurzfristige Terminänderungen oder -aufhebungen sowie Saalverlegungen sind möglich.

Die mitgeteilten Hauptverhandlungstermine sind öffentlich, soweit dies nicht anders angegeben ist oder das jeweilige Gericht zum Schutz der Persönlichkeitsrechte der Angeklagten oder weiteren Beteiligten etwas Anderes entscheidet.

In den Räumlichkeiten des Landgerichts ist das Fotografieren sowie das Anfertigen von Film- und Tonaufzeichnungen grundsätzlich nicht gestattet. Pressevertretern kann das Filmen und Fotografieren im Sitzungssaal durch ausdrückliche Genehmigung des Präsidenten des Landgerichts oder der Pressestelle gestattet werden. Anderslautende sitzungspolizeiliche Anordnungen der/des Vorsitzenden bleiben vorbehalten.

Bild-, Ton- oder Filmaufnahmen während der Sitzungen sind nicht zulässig!





Artikel-Informationen

erstellt am:
03.12.2021

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