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Hauptverhandlungstermine der Großen Strafkammern und des Schwurgerichts des Landgerichts Lüneburg

Landgericht Lüneburg PM Nr. 16/22 Edinger

Dienstag, 19. April 2022

Am 19. April 2022 um 9:30 Uhr beginnt in Saal 21 vor der 4. großen Jugendkammer des Landgerichts die Hauptverhandlung gegen einen 19 Jahre alte Angeklagten wegen räuberischer Erpressung. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im November 2021 in Celle eine Tankstelle überfallen und unter Vorhalt eines Messers 620,00 € erbeutet zu haben.

Der Angeklagte befindet sich in Untersuchungshaft.

Fortsetzungstermine sind auf den 20. und 29. April 2022, jeweils um 9:30 Uhr in Saal 21 anberaumt. Die Kammer hat einen Sachverständigen hinzugezogen. Zum ersten Verhandlungstag sind vier Zeugen geladen. Auf die nachstehenden Hinweise wird Bezug genommen.

Ansprechpartner: RiLG Luedtke (Az. 45 KLs 1/22)


Donnerstag, 21. April 2022

Am 21. April 2022 um 9:30 Uhr beginnt in Saal 12 vor der 4. großen Jugendkammer des Landgerichts die Hauptverhandlung gegen drei heute 20, 21 und 24-Jährige u.a. wegen gemeinschaftlichen schweren Raubes. Die Staatsanwaltschaft wirft einer jungen Frau und ihren beiden Komplizen vor, im Dezember 2020 in Uelzen mit einem weiteren, unbekannten Mittäter einen Drogendealer überfallen, diesen zu seiner Wohnanschrift begleitet und dort vergeblich nach Drogen gesucht zu haben, um diese für sich zu behalten. Dabei seien Teleskopschlagstöcke eingesetzt und ein Handy entwendet worden.

Die Kammer hat einen Sachverständigen hinzugezogen. Für den ersten Verhandlungstag sind sechs Zeugen geladen, für den zweiten Verhandlungstag ein Zeuge. Auf die nachstehenden Hinweise wird Bezug genommen.

Ansprechpartner: RiLG Luedtke (Az. 45 KLs 3/21)


Wichtige Hinweise

Die Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen; für den Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.

In der Wochenvorschau werden nur die in dieser Woche neu beginnenden Hauptverhandlungen aufgeführt. Die Angabe erfolgt ohne Gewähr. Kurzfristige Terminänderungen oder -aufhebungen sowie Saalverlegungen sind möglich.

Die mitgeteilten Hauptverhandlungstermine sind öffentlich, soweit dies nicht anders angegeben ist oder das jeweilige Gericht zum Schutz der Persönlichkeitsrechte der Angeklagten oder weiteren Beteiligten etwas Anderes entscheidet.

In den Räumlichkeiten des Landgerichts ist das Fotografieren sowie das Anfertigen von Film- und Tonaufzeichnungen grundsätzlich nicht gestattet. Pressevertretern kann das Filmen und Fotografieren im Sitzungssaal durch ausdrückliche Genehmigung des Präsidenten des Landgerichts oder der Pressestelle gestattet werden. Anderslautende sitzungspolizeiliche Anordnungen der/des Vorsitzenden bleiben vorbehalten.

Bild-, Ton- oder Filmaufnahmen während der Sitzungen sind nicht zulässig!

Wegen der aktuell geltenden Infektionsschutzanordnungen wird auf die Homepage des Landgerichts Lüneburg verwiesen.


Artikel-Informationen

erstellt am:
13.04.2022

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