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Wochenvorschau 12.-16.12.2022


Landgericht Lüneburg Pressemitteilung Nr. 64/22 Frau Edinger



Mittwoch, 14. Dezember 2022

Die bereits mit PM 63/22 angekündigte Hauptverhandlung vor der 2. großen Strafkammer gegen einen heute 47 Jahre alten Angeklagten beginnt nun abweichend am 14. Dezember 2022 um 9:00 Uhr. Die bereits mitgeteilten Fortsetzungstermine bleiben bestehen.

Ansprechpartnerin: Ri’inLG Edinger (Az. 22 KLs 16/22).

Donnerstag, 15. Dezember 2022

Am 15. Dezember 2022 um 9:30 Uhr beginnt in Saal 21 vor der 1. großen Strafkammer des Landgerichts die Hauptverhandlung gegen zwei heute 23- und 24-jährige Angeklagte wegen gemeinschaftlichen besonders schweren Raubes. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen vor, in Lüchow am 3. Dezember 2020 in ein Werkstattgebäude eingebrochen zu sein, dort nach stehlenswerten Gegenständen gesucht und dann, als sie unerwartet auf einen Mitarbeiter getroffen seien, unter Vorhalt und Drohung mit einem Brecheisen mitsamt der Beute im Wert von ca. 300,00 € die Flucht ergriffen zu haben.

Fortsetzungstermine sind auf den 19. und 20. Dezember 2022, jeweils um 9:30 Uhr in Saal 21 anberaumt. Zum ersten Verhandlungstag sind zehn Zeugen, zum zweiten Tag ist ein Zeuge geladen.

Ansprechpartnerin: Ri’inLG Edinger (Az. 21 KLs 4/22).

Wichtige Hinweise

Die Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen; für die Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.

In der Wochenvorschau werden nur die in dieser Woche neu beginnenden Hauptverhandlungen aufgeführt. Die Angabe erfolgt ohne Gewähr. Kurzfristige Terminänderungen oder -aufhebungen sowie Saalverlegungen sind möglich.

In den Kalenderwochen 51. und 52. beginnt keine Hauptverhandlung.

Die mitgeteilten Hauptverhandlungstermine sind öffentlich, soweit dies nicht anders angegeben ist oder das jeweilige Gericht zum Schutz der Persönlichkeitsrechte der Angeklagten oder weiteren Beteiligten etwas Anderes entscheidet.

In den Räumlichkeiten des Landgerichts ist das Fotografieren sowie das Anfertigen von Film- und Tonaufzeichnungen grundsätzlich nicht gestattet. Pressevertretern kann das Filmen und Fotografieren im Sitzungssaal durch ausdrückliche Genehmigung des Präsidenten des Landgerichts oder der Pressestelle gestattet werden. Anderslautende sitzungspolizeiliche Anordnungen der/des Vorsitzenden bleiben vorbehalten.

Bild-, Ton- oder Filmaufnahmen während der Sitzungen sind nicht zulässig!

Wegen der aktuell geltenden Infektionsschutzanordnungen wird auf die Homepage des Landgerichts Lüneburg verwiesen.


Artikel-Informationen

erstellt am:
09.12.2022

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