Rechtsstreit um Grenzen der Werbung für E-Zigaretten
LÜNEBURG. Vor der 7. Zivilkammer des Landgerichts Lüneburg – zugleich 1. Kammer für Handelssachen – läuft derzeit ein Rechtsstreit über die rechtlichen Grenzen der Werbung für sog. E-Zigaretten. Ein Wettbewerbsverband klagt gegen eine GmbH, die derartige Zigaretten vertreibt, auf Unterlassung folgender Werbeaussage: „Sie ist sauber […] denn wer elektrisch raucht, verzichtet auf: jede Menge Schadstoffe […] bei der Tabakverbrennung entstehen erwiesenermaßen zahlreiche krebserregende und gesundheitsschädliche Stoffe. Elektrisches Rauchen hingegen funktioniert ohne Verbrennung.“ Das Landgericht wird sich bei der Entscheidung über die Zulässigkeit dieser Werbung, voraussichtlich auch mit der Funktionsweise der sog. E-Zigaretten befassen.
Die mündliche Verhandlung ist auf Donnerstag, den 24.05.2012 um 11:00 Uhr im Saal 142 angesetzt.