Apostillen und Legalisationen
Eine Apostille und eine Legalisation sind Verfahren zur Beglaubigung öffentlicher Urkunden für die Verwendung im Ausland. Es handelt sich dabei um eine Echtheitsbestätigung.
Ob Sie eine Apostille oder eine Legalisation benötigen, können Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes in Berlin nachlesen.
Zuständigkeiten
Das Landgericht Lüneburg ist zuständig für die Erteilung von Apostillen und Legalisationen für
• notarielle Urkunden der Notare des Landgerichtsbezirks Lüneburg.
• gerichtliche Urkunden der Amtsgerichte des Bezirks (Celle, Dannenberg, Lüneburg, Soltau, Uelzen und Winsen /
Luhe), sowie der Fachgerichte in Lüneburg und Celle, der Staatsanwaltschaft Lüneburg, der
Generalstaatsanwaltschaft Celle und des Oberlandesgerichts Celle
Betreffend
- Standesamtsurkunden (Heirats-, Geburts- und Sterbeurkunden)
- Melde-, Aufenthalts- und Ledigkeitsbescheinigungen
- Zertifikate des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamtes Oldenburg
- Export-Zertifikate des Nds. Landesamtes für Verbraucherschutz Oldenburg
- Ansässigkeitsbescheinigungen der Finanzämter
- Hochschulabschlüsse
- Schulzeugnisse
- Übersetzungen von den oben genannten Urkunden, die von durch das Landgericht Hannover beeidigten Übersetzer*innen durchgeführt wurden
wenden Sie sich bitte an die zuständige Polizeidirektion Lüneburg, Oldenburg oder Osnabrück.
Zuständig für
- Urkunden von Bundesbehörden (z.B. Führungszeugnisse)
ist das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA), Referat Apostillen und Forderungsmanagement, Kirchhofstraße 1-2, 14776 Brandenburg an der Havel.
Bearbeitung und Ansprechpartner
Die Erteilung der Apostillen und Legalisationen kann derzeit nur täglich von 09:00 Uhr bis 11:00 Uhr erfolgen.
Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung der Urkunden bis zu 2 Tage dauern kann.
Bei Fragen setzen Sie sich vorher mit der Sachbearbeiterin in Verbindung:
Tel.: 04131 202-204, 04131 202-206
E-Mail: lglg-poststelle@justiz.niedersachsen.de
Den Antrag zur Erteilung einer Apostille/Legalisation können Sie hier vorab herunterladen und ausgefüllt mitbringen.
Kosten
Die Erteilung der Apostillen und Legalisationen kostet pro Urkunde 25,00 €.
Sie können den Betrag in der Zahlstelle des Amtsgerichts Lüneburg (Montag – Freitag 09:00 – 12:00 Uhr) in bar einzahlen.
Des Weiteren besteht die Möglichkeit den Betrag durch eine elektronische Gerichtskostenmarke zu entrichten. Diese könne Sie hier (Justizportal des Bundes und der Länder) erwerben. Bitte fügen Sie die elektronische Gerichtskostenmarke dem Antrag bei.