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Hauptverhandlung wegen gefährlicher Körperverletzung

Landgericht Lüneburg 12/17 Dr. Vollersen

Hauptverhandlung wegen gefährlicher Körperverletzung

Lüneburg. Am 14. März 2017 um 09:30 Uhr beginnt in Saal 121 vor der 1. großen Jugendkammer des Landgerichts Lüneburg das Verfahren gegen vier Angeklagte im Alter von heute 22, 26, 27 bzw. 41 Jahren wegen gefährlicher Körperverletzung.

Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten vor, am 01.01.2013 in Lüneburg drei andere Personen mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich körperlich misshandelt und an der Gesundheit geschädigt zu haben. In den frühen Morgenstunden des Tattages hätten die Angeklagten, so die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft, drei Personen wegen eines angeblichen Einbruchsversuchs in eine Gaststätte mit Faustschlägen niedergestreckt und auf diese dann eingeschlagen und eingetreten. Einer der Geschädigten habe hierbei einen Einriss des Ohres, einen Nasenbruch, einen doppelten Kieferanbruch, einen Cut an der Nase sowie eine Platzwunde an der Lippe davon getragen. Der zweite Geschädigte habe Prellungen an Unterkiefer, Orbita und Nase erlitten. Dem dritten Geschädigten hätten die Angeklagten eine Platzwunde an der Nase, multiple Prellungen im Gesicht sowie eine schwere Gehirnerschütterung beigebracht.

Mit Urteil der 2. Großen Jugendkammer des Landgerichts Lüneburg vom 09.09.2014 waren die Angeklagten wegen dieses Vorwurfs zu Jugend- bzw. Freiheitsstrafen zwischen 1 Jahr und 1 Jahr und 8 Monaten verurteilt worden, deren Vollstreckung teilweise zur Bewährung ausgesetzt wurde, wobei der 22-jährige und der 27-jährige Angeklagte zugleich wegen einer weiteren gefährlichen Körperverletzung schuldig gesprochen worden waren. Auf die Revision der Angeklagten hat der Bundesgerichtshof das Urteil, soweit es die Tat vom 01.01.2013 betraf, wegen eines Fehlers in der Beweisaufnahme aufgehoben und die Sache an eine andere Kammer des Landgerichts zurückverwiesen.

Fortsetzungstermine sind auf den 17. und 27. März sowie auf den 4., 12. und 24. April 2017, jeweils 9:30 Uhr in Saal 121, bestimmt. Für den ersten Verhandlungstag sind 5 Zeugen, für den zweiten Verhandlungstag 4 Zeugen geladen. Außerdem hat die Kammer einen Sachverständigen hinzugezogen.

Artikel-Informationen

erstellt am:
24.02.2017

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