Artikel-Informationen
erstellt am:
06.05.2015
Landgericht Lüneburg Nr. 26/15 Dr. Stodolkowitz
05.05.2015
Hauptverhandlung wegen Schießerei am Klinikum Lüneburg
Lüneburg. In dem Verfahren vor der 10. großen Strafkammer als Schwurgericht gegen sieben Angeklagte, denen im Zusammenhang mit einer Schießerei am Klinikum Lüneburg zwischen Angehörigen zweier kurdisch-stämmiger Familien Straftaten des versuchten Mordes u. a. vorgeworfen werden (siehe Pressemitteilung Nr. 06/15 vom 17.02.2015), werden derzeit die als Nebenkläger am Verfahren beteiligten Angehörigen derjenigen Familie als Zeugen gehört, gegen die sich die den Angeklagten vorgeworfenen Straftaten gerichtet haben sollen. Dabei haben sich Anhaltspunkte dafür ergeben, dass sich die mutmaßlich Geschädigten vor den Ereignissen am Klinikum auf tätliche Auseinandersetzungen vorbereitet haben. Auch soll ein Zeuge, der zugleich Nebenkläger im Strafverfahren ist, wegen seines Aussageverhaltens von anderen Familienangehörigen bedroht worden sein. Die Vernehmung dieses Zeugen soll am 11.05.2015 fortgesetzt werden.
An den nächsten Verhandlungstagen am 11.05.2015, 12.05.2015, 18.05.2015, 01.06.2015 und 02.06.2015, jeweils 9:30 Uhr, soll die Beweisaufnahme darüber hinaus mit Vernehmungen weiterer Nebenkläger fortgesetzt werden. Ab dem 08.06.2015 sollen tatunbeteiligte Personen als Zeugen vernommen werden. Die Verhandlungstermine am 19.05.2015 und 16.06.2015 sind aufgehoben worden.
Für alle Verhandlungstermine gilt die Sicherheits- und Medienverfügung des Vorsitzenden. Einzelheiten sind der Pressemitteilung Nr. 06/15 vom 17.02.2015 zu entnehmen.
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06.05.2015