Wegen Betruges angeklagte Ärzte legen Geständnis ab
Landgericht LÜneburg 03.11.2011 |
Wegen Betruges angeklagte Ärzte legen Geständnis ab
LÜNEBURG. Vor der 2. großen Hilfsstrafkammer des Landgerichts Lüneburg läuft seit Mittwoch, den 2. November 2011 die Hauptverhandlung gegen einen 61 Jahre alten Arzt aus Munster und eine 65 Jahre alte Ärztin aus Rostock wegen gewerbsmäßigen Betruges in fünf Fällen. Fortsetzungstermine sind auf den 21. und 23. November 2011, jeweils um 9:30 Uhr im Saal 121, anberaumt.
Die Staatsanwaltschaft Lüneburg wirft den Angeklagten vor, in den Jahren 2006 und 2007 erbrachte ärztliche Leistungen gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN) falsch abgerechnet zu haben. Dem 61 Jahre alten Angeklagten sei von der KVN die Genehmigung erteilt worden, Leistungen nach dem sogenannten Einheitlichen Bewertungsmaßstab in der gesetzlichen Krankenversicherung (EBM) Ziffer 10324 für die Behandlung von Naevi flammei und/oder Hämangiomen zu erbringen und abzurechnen. Dagegen sei die 65 Jahre alte Angeklagte zu einer solchen Abrechnung nicht berechtigt gewesen. Im 4. Quartal 2006 sowie im 1. bis 4 Quartal 2007 hätten die beiden Angeklagten Sammelerklärungen gegenüber der KVN abgegeben, wonach die Eintragungen auf den Behandlungsausweisen / Abrechnungsscheinen der Patienten sachlich richtig und vollständig seien und sämtliche genehmigungs- oder nachweispflichtigen Leistungen von dem Arzt erbracht worden seien, der die Genehmigung von der KVN erhalten habe. Entgegen der von ihnen unterschriebenen Erklärungen hätten die beiden Angeklagten sodann gegenüber der KVN in diversen Fällen die EBM-Ziffer 10324 abgerechnet, obwohl sie gewusst hätten, dass die von ihnen behandelten Patienten nicht unter einem Naevus flammeus bzw. einem Hämangiom gelitten hätten und die jeweiligen Laserbehandlungen durch die 65 Jahre alte Angeklagte durchgeführt worden seien. Die KVN habe die auf die EBM Ziffer 10324 bezogenen Leistungen in Unkenntnis des Umstandes beglichen, dass diese Leistungen zu keiner Zeit durch den 65 Jahre alten Angeklagten erbracht worden seien, wobei jeweils eine Quartalsabrechnung als eine Fall des Betruges zu werten sei.
Am 1. Hauptverhandlungstag einigten sich Strafkammer, Staatsanwaltschaft und Verteidigung auf eine einvernehmliche Beendigung des Verfahrens. Für den Fall eines umfassenden Geständnisses sicherte die Kammer Freiheitsstrafen mit Strafaussetzung zur Bewährung zu: Für den 61 Jahre alten Angeklagten zwischen eineinhalb und zwei Jahren sowie für die 65 Jahre alte Angeklagte zwischen 4 und 8 Monaten. Daraufhin räumten beide Angeklagte die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft in vollem Umfang ein. Ihre Angaben wurden durch Vernehmung des Hauptermittlungsführers der Polizei überprüft. Sodann wurde vereinbart, zahlreiche Urkunden im sog. Selbstleseverfahren in die Hauptverhandlung einzuführen. Für den nächsten Termin am 21. November 2011 sind ergänzende Beweiserhebungen zur Person der Angeklagten und zu einer etwaigen Schadenswiedergutmachung vorgesehen. Nach den Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung soll dann am Ende der Sitzung ein Urteil verkündet werden.