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erstellt am:
13.03.2012
Landgericht LÜneburg 13.03.2012 |
Hauptverhandlung wegen versuchter besonders schwerer räuberischer Erpressung und anderer Delikte
LÜNEBURG. Vor der 1. großen Jugendkammer beginnt am Mittwoch, den 18. April 2012, um 09:30 Uhr im Saal 121 die Hauptverhandlung gegen vier heute 18 bis 20 Jahre alte Männer wegen verschiedener Straftaten, die sie in wechselnder Zusammensetzung sowie teilweise allein handelnd in Uelzen begangen haben sollen. Fortsetzungstermine sind auf den 20., 25. und 27. April sowie den 02., 07., 09., 16., 21. und 25. Mai jeweils 09:30 Uhr bestimmt.
Die Staatsanwaltschaft wirft zwei zur Tatzeit heranwachsenden und einem jugendlichen Angeklagten vor, am 02.09.2011 eine gefährliche Körperverletzung begangen zu haben. Nachdem der Betreiber eines Imbisses einen der Angeklagten aus Verärgerung geschubst habe, hätten die Angeklagten gemeinsam auf ihn und seinen Sohn eingeschlagen und eingetreten. Außerdem sollen sie mit einem Besenstil zugeschlagen und den Imbissbetreiber eine Treppe hinuntergestoßen haben. Die Geschädigten sollen Prellungen und Hautabschürfungen erlitten haben.
Ferner wird drei zur Tatzeit heranwachsende Angeklagte eine gefährliche Körperverletzung am 08.10.2011 vorgeworfen. Einer von ihnen sei vor einer Gaststätte mit dem späteren Opfer in Streit geraten. Anschließend hätten sie dann zu dritt auf das Opfer – u.a. mit einem Hosengürtel – eingeschlagen und eingetreten, wodurch das Opfer Schmerzen erlitten habe.
Des Weiteren sollen drei zur Tatzeit heranwachsende Angeklagte am 23.11.2011 eine versuchte besonders schwere räuberische Erpressung begangen haben, indem sie in der Absicht ein Schutzgeld zu erpressen, ein Geschäft betreten und von dessen Inhaber unter Vorhalt eines Messers Geld gefordert hätten. Ein konkreter Betrag sei nicht genannt worden. Nachdem eine Kundin den Laden betreten habe, sollen sie den Laden vorübergehend verlassen haben, kurz darauf aber wieder erschienen sein. Dabei soll einer von ihnen versucht haben, den Geschäftsinhaber zu beschwichtigen. Zu einer Schutzgeldzahlung sei es nicht gekommen.
Im Übrigen wirft die Staatsanwaltschaft einzelnen Angeklagten insgesamt sechs weitere Straftaten vor, nämlich den Besitz einer kleinen Menge Marihuana, den Diebstahl von zwei Parfumtestern im Wert von 130,- Euro, zwei Beleidigungen, eine einfache Körperverletzung sowie einen Fall des Fahrens ohne Fahrerlaubnis.
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13.03.2012