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erstellt am:
16.03.2012
Landgericht LÜneburg 16.03.2012 |
Hauptverhandlung wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung
LÜNEBURG. Vor der 4. Großen Strafkammer als Schwurgericht beginnt am Donnerstag, den 22. März 2012, um 09:30 Uhr in Saal 21 die Hauptverhandlung gegen drei 30, 39 und 53 Jahre alte Männer wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung. Fortsetzungstermine sind auf den 23. März 2012, 02., 18., 23., 25. April 2012, 02., 03., 07., 08., 11. sowie 16. Mai 2012 jeweils 09:30 Uhr bestimmt.
Die Staatsanwaltschaft wirft den drei Angeklagten vor, am 05. Oktober 2011 vor einem Sportcafé in der Lüneburger Innenstadt zwei Männer durch Schüsse schwer verletzt zu haben. Anlass für diese Tat soll eine Auseinandersetzung gewesen sein, die die Angeklagten am Vortag mit zwei Männern, u.a. einem der Opfer, gehabt haben sollen. Dabei sollen Geldforderungen eine Rolle gespielt haben. Einer der Angeklagten soll bei dieser Auseinandersetzung verletzt worden sein. Die Anklage davon aus, dass die Angeklagten diese beiden Männer aus Rache töten wollten.
Einen der Männer, die an der Auseinandersetzung vom Vortag beteiligt gewesen sein sollen, hätten die Angeklagten vor dem Sportcafé angetroffen und mehrfach auf diesen geschossen. Das Opfer habe schwerverletzt in das Café flüchten können. Auf einen weiteren Mann, der sich vor dem Café aufgehalten habe, hätten die Angeklagten geschossen, weil dieser sie gesehen habe und sie somit hätte wiedererkennen können.
Zu der Hauptverhandlung sind zwei Sachverständige und 13 Zeugen geladen.
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16.03.2012