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Hauptverhandlung wegen Diebstahls im besonders schweren Fall u. a.

Landgericht Lüneburg Pressemitteilung 35/20 Dr. Vollersen


Lüneburg. Am 11. August 2020 um 09.30 Uhr beginnt in Saal 121 vor der 2. großen Strafkammer des Landgerichts Lüneburg das Verfahren gegen einen Angeklagten im Alter von heute 58 Jahren wegen Diebstahls im besonders schweren Fall in 32 Fällen, davon in 5 Fällen im Versuch, jeweils in Tateinheit mit Sachbeschädigung sowie wegen Computerbetrugs.

Die Staatsanwaltschaft legt den Angeklagten in der Anklageschrift zur Last, im Jahr 2019 im norddeutschen Raum in 26 Fällen vorwiegend in Pfarr- und Kirchenämter, aber auch in einen Kindergarten, in ein Geschäft und in einen Personenkraftwagen eingebrochen zu sein und im Wesentlichen Geld entwendet zu haben. Hierzu habe er Fenster entweder aufgehebelt oder deren innen liegende Öffner mit durch von ihm gesetzte Bohrlöcher geschobene Hilfsmittel betätigt. Bei fünf weiteren Taten habe der Angeklagte sich jedoch keinen Zutritt verschaffen bzw. keine lohnenswerte Beute vorfinden können. In einen weiteren Fall habe sich der Angeklagte auf unbekannte Weise Zutritt zu einem Kindergarten verschafft und dort aus einem aufgehebelten Tresor ebenfalls Geld entwendet. Schließlich habe der Angeklagte mittels einer bei einer der Taten entwendeten EC-Karte unbefugt Geld abgehoben. Insgesamt habe der Angeklagte knapp 18.000 € erbeutet.

Fortsetzungstermine sind auf den 28. August und auf den 16., 23. und 28. September 2020 jeweils um 09:30 Uhr in Saal 121 bestimmt. Für den ersten Verhandlungstag sind 30 Zeugen geladen.


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