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Hauptverhandlung wegen Mordes u.a.

Vor der 4. großen Strafkammer des Landgerichts Lüneburg als Schwurgericht beginnt am

Donnerstag, den 27. April 2006, 9.15 Uhr, Saal 21

die Hauptverhandlung gegen einen 39-jährigen Mann aus Celle wegen Mordes.

Als weitere Verhandlungstermine sind anberaumt worden für:

Donnerstag, den 04. Mai 2006,
Dienstag, den 09. Mai 2006,
Donnerstag, den 11. Mai 2006,
Freitag, den 12. Mai 2006,
Dienstag, den 16. Mai 2006,
Donnerstag, den 18. Mai 2006,
Freitag, den 19. Mai 2006
jeweils 9.15 Uhr, Saal 21.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, in den frühen Morgenstunden des 07. Oktober 2005 einen 41 Jahre alten Mann in dessen Wohnung in Bergen/Belsen erdrosselt zu haben. Er soll sein alkoholisiert auf dem Sofa liegendes Opfer auf den Boden gezerrt, ihm ein Verlängerungskabel um den Hals gelegt und zugezogen haben. Der Angeklagte soll unter dem Einfluss einer alkoholbedingten Psychose gestanden haben, weshalb seine Schuldfähigkeit zumindest erheblich vermindert gewesen sein soll.

Dem Angeklagten wird ferner vorgeworfen, sich am 20.09.2004 gegen 02.22 Uhr in seiner Wohnung in Bergen/Belsen einen selbstgebastelten Sprengstoffgürtel um seinen Körper gebunden und mit dessen Zündung gedroht zu haben. Die von ihm selbst zum Tatort gerufenen Polizeibeamten hätten die angekündigte Tat (Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion gemäß § 308 StGB) dadurch verhindern können, dass sie den Angeklagten zur Übergabe des Gürtels hätten bewegen können.

Die Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus kommt in Betracht.

Zu der Hauptverhandlung sind ein rechtsmedizinischer Sachverständiger, zwei psychiatrische Sachverständige und 21 Zeugen geladen.

Artikel-Informationen

erstellt am:
25.04.2006
zuletzt aktualisiert am:
18.05.2010

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