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Zeitungsstreit in Celle beschäftigt das Landgericht

Pressemitteilung vom 26. November 2008

Zeitungsstreit in Celle beschäftigt das Landgericht

Eine Zeitung aus Celle hat bei dem Landgericht Lüneburg – Kammer für Handelssachen – einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen eine konkurrierende Zeitung aus Celle gestellt. Der Konkurrent soll es – bei Meidung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000 €, ersatzweise 6 Monate Ordnungshaft – unterlassen, kostenlose gewerbliche Stellenangebotsanzeigen zu veröffentlichen.

Der Vorwurf in der Antragsschrift: Der kostenlose Abdruck von formatierten gewerblichen Stellenanzeigen sei als gezielte Marktbehinderung wettbewerbsrechtlich unzulässig. Es handele sich um eine irreführende Werbung. Durch den Abdruck der Anzeigen werde über den Umfang des bezahlten Anzeigevolumens und damit über die Einschätzung der Werbewirksamkeit der Zeitung durch andere Gewerbetreibende getäuscht.

Die Reaktion des Konkurrenten: Es handele sich um eine gemeinnützige Aktion aus sozialen Gründen, um Menschen Arbeitsplätze in Celle zu schaffen.

Termin zur mündlichen Verhandlung ist:

Do., 4.12.2008, 12.15 Uhr, Saal 142, Landgericht.

Artikel-Informationen

erstellt am:
26.11.2008
zuletzt aktualisiert am:
18.05.2010

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