Artikel-Informationen
erstellt am:
16.04.2009
zuletzt aktualisiert am:
18.05.2010
Pressemitteilung vom 16. April 2009
Das Niedersächsische Justizministerium führt seit dem Herbst 2008 eine auf zwei Jahre angelegte Wanderausstellung mit dem Titel "Neue Wege der Streitbeilegung" an den großen niedersächsischen Gerichtsstandorten durch.
Nach verschiedenen Amts- und Landgerichten sowie dem Oberlandesgericht Celle wird die Ausstellung in der Zeit vom 22. April bis zum 3. Juni 2009 nunmehr im Landgericht Lüneburg zu sehen sein.
Die Ausstellung informiert über die Vielfalt der Möglichkeiten zur außergerichtlichen Streitbeilegung. In Fachkreisen etabliert sich immer mehr die Erkenntnis, dass ungeachtet der Notwendigkeit und anerkannten Qualität der Rechtsprechung staatlicher Gerichte eine konsensuale Konfliktbearbeitung häufig eine nachhaltigere, kostengünstigere und schnellere Lösungsstrategie darstellen kann.
In der Öffentlichkeit sind die außergerichtlichen Methoden zur Konfliktlösung allerdings noch weithin unbekannt. Hier setzt die Ausstellung an.
Ich würde mich freuen, Sie - gern auch in Begleitung eines Fotografen-, zu unserer Ausstellungseröffnung am 22. April 2009 um 16.00 Uhr im Landgericht begrüßen zu dürfen. Die Ausstellung wird eröffnet durch Herrn Peter Heine, Abteilungsleiter im Nds. Justizministerium.Im Anschluss besteht im Rahmen eines kleinen Sektempfangs die Möglichkeit zum Besuch der Ausstellung und zu Nachfragen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Bernd Gütschow
Der Pressedezernent
Rahmenprogramm
22.04.2009, 16.00 Uhr Ausstellungseröffnung durch Herrn Peter Heine,
Leiter der Abteilung II (Zivilrecht, Öffentliches Recht) des Niedersächsischen Justizministeriums
29.04.2009, 16.00 Uhr Einführungsvortrag für Referendare und interessiertes Publikum von Herrn RiLG Thomas Wolter
"Mediation - Neue Wege aus dem Streit"
06.05.2009, 16.00 Uhr Schauveranstaltung der Mediationsabteilung des Landgerichts Lüneburg
"Dackel im Flutlicht - Ein (nicht) ganz alltäglicher Nachbarschaftsstreit"
13.05.2009, 16.00 Uhr Schauveranstaltung der Mediationsstelle BRÜCKENSCHLAG e.V.
"Wenn zwei sich streiten - kann es zwei Gewinner geben!"
20.05.2009, 14.00 Uhr Vortrag des Rechtsanwaltsvereins zu Lüneburg e.V.
"Mediation durch Anwälte - die Alternative zum Streit vor Gericht"
27.05.2009, 16.00 Uhr Schauveranstaltung der Mediationsabteilung des Landgerichts Lüneburg
"Dackel im Flutlicht - Ein (nicht) ganz alltäglicher Nachbarschaftsstreit"
03.06.2009, 19.00 Uhr Vorstellung der neu eingerichteten Mediation in Familiensachen am Amtsgericht Lüneburg
durch Herrn RiAG Wolfgang Schäfer
Was ist gerichtsnahe Mediation?
Gerichtsnahe Mediation ist ein freiwilliges Verfahren, in dem ein Richtermediator als neutraler Dritter ohne eigene Entscheidungsmacht den Parteien eines gerichtlichen Verfahrens hilft, eigene Lösungen des Konflikts im Rahmen eines nach besonderen Regeln strukturierten Gesprächs zu finden.
In den meisten Konflikten lassen sich – oftmals verborgene – Lösungen finden, die für alle Streitparteien akzeptabel und häufig sogar besonders günstig sind. Dabei können am Mediationsverfahren auch Personen oder Gesellschaften beteiligt werden, die am Ausgang des eigentlichen Verfahrens lediglich ein weitergehendes, meist wirtschaftliches, Interesse haben
Welche Rolle hat der Mediator?
Der Mediator vermittelt im Konflikt, schafft eine konstruktive Gesprächsatmosphäre, achtet auf einen fairen Umgang der Parteien miteinander und Einhaltung der zu Beginn der Mediation vereinbarten Regeln. Der Mediator entscheidet den Konflikt nicht. Deshalb ist in der Mediation niemals der zur Entscheidung befugte und zuständige Richter, sondern immer ein anderer, besonders ausgebildeter (Richter)Mediator tätig. Der Mediator erteilt auch keinen Rechtsrat; die Beratung der Parteien erfolgt ausschließlich durch die grundsätzlich anwesenden Rechtsanwälte der Parteien.
Zustandekommen und Ablauf
Die Mediation kommt zustande, wenn die Parteien, denen die Gerichtsnahe Mediation vorgeschlagen wird, damit einverstanden sind. Während des Mediationsverfahrens ruht das Gerichtsverfahren. Durch die Inanspruchnahme der Mediation entstehen keine zusätzlichen Gerichtskosten. Regelmäßig sind erfolgreiche Mediationsverfahren schneller beendet als das Gerichtsverfahren.
Die Mediationssitzung ist nicht öffentlich; nur wenn alle Parteien damit einverstanden sind, kann der Kreis der Teilnehmer erweitert werden. Was in der Sitzung besprochen wird, ist grundsätzlich vertraulich; dies gilt auch gegenüber dem entscheidenden Rich-ter.
Vereinfacht dargestellt läuft eine Mediation wie folgt ab:
1. Absprache über die Regeln ( Fairness, Offenheit, Freiwilligkeit und Vertraulichkeit ) sowie wie über die Ziele und einen Zeitplan ( regelmäßig 2 bis
maximal 3 Stunden ).2. Zusammenstellung der Streitpunkte und Festlegung der Reihenfolge ihrer Bearbeitung.
3. Aufdecken der Interessen und Bedürfnisse der Parteien.
4. Entwickeln von Lösungsideen durch die Beteiligten.
Bewerten und Auswählen der in Frage kommenden Lösungen.5. Einigung und Abschluss einer Vereinbarung ( Vergleich, Klagrücknahme,
Erledigungserklärung ).
Führt die Mediation zu keiner Einigung, so wird das Gerichtsverfahren zeitnah fortgesetzt.
Artikel-Informationen
erstellt am:
16.04.2009
zuletzt aktualisiert am:
18.05.2010