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Urteil gegen einen 54 Jahre alten Orthopäden wegen Betruges

Pressemitteilung vom 28.04.2009

Urteil gegen einen 54 Jahre alten Orthopäden wegen Betruges

Die 4. große Strafkammer des Landgerichts Lüneburg hat (überraschender Weise schon) heute einen 54 Jahre alten Orthopäden wegen Betruges in 561 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 5 Jahren verurteilt. Einbezogen wurde eine Strafe wegen Brandstiftung (Urteil des Landgerichts Lüneburg vom 16.10.2007) von 3 Jahren und 6 Monaten.

Sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft haben das Urteil angenommen. Es ist damit rechtskräftig.

Hintergrund (Pressemitteilung vom 24.02.2009):

Die Staatsanwaltschaft hat dem Angeklagten vorgeworfen, im Zeitraum Juli 2002 bis Februar 2007 als niedergelassener Orthopäde in 420 Fällen im Städtischen Klinikum Lüneburg stationäre Operationen durchgeführt und gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) abgerechnet zu haben, obwohl er hierzu mangels einer Zulassung als Belegarzt nicht berechtigt gewesen sei. In den Fällen 421 bis 958 soll er ambulante Operationen in von ihm angemieteten Räumen des Klinikums durchgeführt haben, wobei er verpflichtet gewesen wäre, diese Operationen als Vertragsarzt mit der KV abzurechnen. Die Patienten seien aber aufgrund interner Absprachen mit dem Verwaltungschef des Städtischen Klinikums Lüneburg und dem Stadtkämmerer der Stadt Lüneburg pro forma als Patienten des Krankenhauses aufgenommen worden. Dies habe ermöglicht, die Operationen durch das Klinikum abzurechnen, wodurch dem Klinikum neben Laborleistungen u.a. eine Bearbeitungsgebühr von 5,- € je Patient verblieben sei und der Angeklagte seine Leistungen außerhalb des gedeckelten Budgets habe abrechnen können. Der Angeklagte habe teilweise gemeinschaftlich mit dem Verwaltungschef des Städtischen Klinikums Lüneburg und dem Stadtkämmerer gehandelt.In den Fällen 959 bis 978 der Anklage ist dem Orthopäden vorgeworfen worden, bei Eingriffen an der Wirbelsäule zur Behandlung von Bandscheibenvorwölbungen Thermosonden verwendet zu haben, die als Einmalartikel vorgesehen, von ihm aber nach einer vorangegangenen Benutzung resterilisiert worden waren. Er habe die wiederverwendeten Sonden als Neuprodukte abgerechnet, wodurch er ca. 20.000,- € zu Unrecht eingenommen haben soll.Zudem soll der Angeklagte in den Fällen 979 bis 982 der Anklage eine Krankentagegeldversicherung in Anspruch genommen haben, obwohl er in den geltend gemachten Zeiträumen ärztliche Behandlungen durchgeführt bzw. sich im Urlaub befunden haben soll. Hierdurch soll er Zahlungen der Versicherung in Höhe von ca. 43.000,- € zu Unrecht erhalten haben.

Artikel-Informationen

erstellt am:
28.04.2009
zuletzt aktualisiert am:
18.05.2010

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