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Hauptverhandlung gegen zwei Ärzte wegen unerlaubten gewerbsmäßigen Verschreibens ...

Pressemitteilung vom 26. August 2009

Hauptverhandlung gegen zwei Ärzte wegen unerlaubten gewerbsmäßigen Verschreibens und unerlaubter gewerbsmäßiger Abgabe von Betäubungsmitteln sowie unerlaubten gewerbsmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln (Methadon und Polamidon), gewerbsmäßigen Betruges zu Lasten der Krankenkassen und fahrlässiger Tötung

Vor der 2. Großen Strafkammer des Landgerichts Lüneburg beginnt am

Dienstag, den 01. September 2009, 9.30 Uhr, Saal 121,

die Hauptverhandlung gegen zwei 42- und 71-jährige Ärzte aus Uelzen wegen unerlaubter gewerbsmäßiger Verschreibung und Abgabe von Betäubungsmitteln sowie unerlaubten gewerbsmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln und mehrfachen gewerbsmäßigen Betruges.

Für die Durchführung der Hauptverhandlung sind zunächst 13 Verhandlungstage anberaumt. An der Hauptverhandlung wird eine Sachverständige teilnehmen, welche mit den substitutionsmedizinischen Rahmenbedingungen des Landes Niedersachsen in der Praxis vertraut ist.

Dem 42-jährigen Angeklagten wird von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, in Uelzen in der Zeit von Januar 2004 bis Mai 2006 insgesamt 951 Straftaten begangen zu haben, insbesondere durch unerlaubte gewerbsmäßige Verschreibung und Abgabe von Betäubungsmitteln, aber auch durch gewerbsmäßigen Betrug.

Seinem 71-jährigen Vater legt die Staatsanwaltschaft in demselben Zeitraum 120 Straftaten zur Last, wobei ihm neben den genannten Delikten zudem vorgeworfen wird, im Jahr 2004 durch die unerlaubte Abgabe von Methadon fahrlässig den Tod eines Patienten verursacht zu haben.

Die Angeklagten sollen als Allgemeinmediziner - die über die Genehmigung verfügten, Patienten zu substituieren - heroinabhängigen Patienten Substitutionsmittel, insbesondere Methadon, überlassen haben, ohne – wie dies gesetzlich vorgeschrieben ist – die Patienten auf ihre Drogensucht zu untersuchen, ein Therapiekonzept zu entwickeln und die Einnahme des Methadons zu überwachen. Ohne sich von der Zuverlässigkeit der Patienten zu überzeugen sollen die Mediziner den Patienten auch in großen Mengen Substitutionsmittel mit nach Hause gegeben haben. Zudem sei der Beikonsum von Drogen (u. a. Kokain, Heroin) nicht durch Urin- oder Blutproben von den Ärzten kontrolliert worden.

Da die Substitution laut Anklage nicht ordnungsgemäß durchgeführt worden ist, hätten die Angeklagten ihre Leistungen gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachen nicht abrechnen dürfen. Hierdurch sollen die Angeklagten knapp 80.000 Euro von den Krankenkassen zu Unrecht erhalten haben (Betrug).

Als weitere Verhandlungstage sind zunächst vorgesehen:

Mittwoch, den 02.09.2009, 8.30 Uhr,
Montag, den 07.09.2009, 9.30 Uhr,
Dienstag, den 08.09.2009, 8.30 Uhr,
Montag, den 14.09.2009, 9.30 Uhr,
Montag, den 21.09.2009, 9.30 Uhr,
Montag, den 05.10.2009, 9.30 Uhr,
Montag, den 26.10.2009, 9.30 Uhr,
Mittwoch, den 04.11.2009 , 9.30 Uhr,
Mittwoch, den 11.11.2009, 9.30 Uhr,
Mittwoch, den 18.11.2009, 9.30 Uhr.
Dienstag, den 01.12.2009, 9.30 U
hr
Mittwoch, den 09.12.2009, 9.30 Uhr,

Artikel-Informationen

erstellt am:
26.08.2009
zuletzt aktualisiert am:
18.05.2010

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