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Urteil in Sachen Felix Magath - Bußgeldverfahren vor dem Amtsgericht Uelzen

Pressemitteilung vom 26. Oktober 2009

Urteil in Sachen Felix Magath - Bußgeldverfahren vor dem Amtsgericht Uelzen

Vor dem Amtsgericht Uelzen hatte sich der Trainer von Fußball-Bundesligist Schalke 04, Felix Magath, am heutigen Tage (26.10.2009) wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit zu verantworten.

Felix Magath erschien ohne Entschuldigung nicht vor Gericht.

Das Urteil des Amtsgerichts Uelzen:
Da Felix Magath ohne genügende Entschuldigung ausblieb, obwohl er von der Verpflichtung zum Erscheinen vor Gericht nicht entbunden war, hat das Amtsgericht Uelzen den Einspruch von Felix Magath gegen den Bußgeldbescheid durch Urteil verworfen.

Damit verbleibt es nach dem Urteil bei dem Bußgeldbescheid des Landkreises Uelzen mit Fahrverbot - Geldbuße 320 €, ein Monat Fahrverbot, 3 Punkte - wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit (143 km/h statt der zulässigen 100 km/h auf der B4, nahe Barum, am 30.03.2009).

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Artikel-Informationen

erstellt am:
26.10.2009
zuletzt aktualisiert am:
18.05.2010

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