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Bundesgerichtshof bestätigt Unterbringung in der Sicherungsverwahrung

Pressemitteilung vom 17. März 2010

Bundesgerichtshof bestätigt Unterbringung in der Sicherungsverwahrung

Der Bundesgerichtshof hat durch Beschluss vom 09.02.2010 die Revision des 29 jährigen Sascha S. aus Lüneburg gegen das Urteil der 2. Kammer des Landgerichts Lüneburg als unbegründet verworfen (3 StR 393/09).

Sascha S. war durch Urteil vom 20.05.2009 wegen Beihilfe zur schweren räuberischen Erpressung und Hehlerei zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren 3 Monaten verurteilt, des Weiteren war seine Unterbringung in der Sicherungsverwahrung angeordnet worden.

Der maskierte Sascha S. hatte am 27.08.2008 einem unbekannt gebliebenen Bekannten in Lüneburg geholfen, einem Taxifahrer die Geldbörse mit 110 € und die darin befindlichen EC-Karte abzupressen, wobei der Bekannte einen Schreckschussrevolver verwendete. Der Bekannte nahm sich das Bargeld, Sascha S. erhielt von diesem die EC-Karte, um sie zum Einkauf von Bedarfsgegenständen für seinen Strafantritt in der Justizvollzugsanstalt einzusetzen. Sascha S. war er bereits zum Antritt einer Freiheitsstrafe von 7 Monaten wegen Körperverletzung geladen worden.

Artikel-Informationen

erstellt am:
18.03.2010
zuletzt aktualisiert am:
18.05.2010

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