Wiederaufnahme eines Strafverfahrens wegen Vergewaltigung
Pressemitteilung vom 2. August 2010
Wiederaufnahme eines Strafverfahrens wegen Vergewaltigung
Vor der 1. großen Jugendkammer des Landgerichts Lüneburg beginnt am
Mittwoch, 04. August 2010, 9.30 Uhr, Saal 121,
die Hauptverhandlung gegen zwei heute 45 und 61 Jahre alte Männer wegen Vergewaltigung. Als weitere Verhandlungstage sind der 06., 11., 13., 18., 20., 25., 27. und 30 August 2010 sowie der 06. und 08. September 2010 anberaumt worden. Es sind eine Zeugin und zwei Sachverständige geladen.
Es handelt sich um ein Wiederaufnahmeverfahren. Am 07. Mai 2004 hatte die große Jugendkammer des Landgerichts Hannover den heute 45jährigen Mann u.a. wegen Vergewaltigung in fünf Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 12 Jahren und 8 Monaten und den heute 61jährigen Mann wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen in fünf Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 5 Jahren und 8 Monaten verurteilt. Tatopfer war nach den Feststellungen dieses Urteils die zum Tatzeitpunkt (2001) 15jährige Tochter des jetzt 61jährigen Mannes. Die Revision des 45jährigen hat der Bundesgerichtshof verworfen. Die Revision des 61jährigen hat zu einer geringfügigen Reduzierung des Strafmaßes geführt.
Neue Aussagen der nunmehr 24jährigen Tochter des 61jährigen haben zu Zweifeln an ihrer Glaubwürdigkeit geführt, weshalb die 1. große Jugendkammer des Landgerichts Lüneburg das Verfahren wieder aufgenommen hat.