Verurteilung wegen 399 Sexualstraftaten in Thailand rechtskräftig
Pressemitteilung vom 31.05.2011
Verurteilung wegen 399 Sexualstraftaten in Thailand rechtskräftig
Die Staatsanwaltschaft Lüneburg, Zweigstelle Celle, hat mit einer Erklärung vom 31.05.2011 ihre Revision gegen das Urteil der 1. großen Jugendkammer des Landgerichts vom 03.03.2011 zurückgenommen. Da kurz zuvor bereits der Angeklagte die von ihm eingelegte Revision zurückgenommen hatte, ist das Urteil jetzt rechtskräftig.
In dem bundesweit beachteten Verfahren hatte die 1. große Jugendkammer des Landgerichts am 03.03.2011 einen 65 Jahre alten Mann aus Celle wegen insgesamt 399 Sexualstraftaten zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 9 Jahren verurteilt. Die Kammer hatte den HIV positiven Angeklagten schuldig gesprochen, in der Zeit zwischen 2005 und 2009 in Pattaya/Thailand mit mehreren weiblichen thailändischen Kindern und Jugendlichen, die sich ihm als Prostituierte angeboten hatten, ungeschützten Oral- und Vaginalverkehr gehabt zu haben. Der Angeklagte hatte ein umfassendes Geständnis abgelegt, nachdem die für sog. Jugendschutzsachen zuständige Jugendkammer ihm - mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft und seiner beiden Verteidiger - eine Strafobergrenze von 9 Jahren zugesagt hatte.
Gegen das Urteil hatte die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt, weil das Landgericht entgegen ihrem Antrag keine Sicherungsverwahrung gegen den Angeklagten verhängt hatte. Nach Vorliegen der schriftlichen Urteilsgründe, die sich eingehend mit den Voraussetzungen der Sicherungsverwahrung und dem - relativ gesehen - geringen Rückfallrisiko bei dem Angeklagten auseinandersetzen, hat die Staatsanwaltschaft jetzt ihre Revision zurückgenommen.