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Angeklagter Robert K. bleibt in Haft – Oberlandesgericht bestätigt Entscheidung des Landgerichts

Landgericht Lüneburg

25.10.2013

30/13 Dr. König

Angeklagter Robert K. bleibt in Haft – Oberlandesgericht bestätigt Entscheidung des Landgerichts

Lüneburg. Das Oberlandesgericht Celle hat mit Beschluss vom 18. Oktober 2013 eine Entscheidung des Landgerichts Lüneburg bestätigt, das gegen den Angeklagten Robert K. die sog. Hauptverhandlungshaft angeordnet hatte.

In dem Verfahren vor der 2. großen Jugendkammer des Landgerichts Lüneburg wirft die Staatsanwaltschaft dem Heranwachsenden Robert K. vor, im Juli 2011 in der Innenstadt von Uelzen einen bereits schwer verletzt am Boden liegenden Mann getreten zu haben (siehe Pressemitteilungen 6/13 und 24/13). Nachdem die Hauptverhandlung bereits an einem Tag stattgefunden hatte, war der auf freiem Fuß befindliche Angeklagte zu einem Fortsetzungstermin nicht wieder erschienen. Daraufhin erließ die Jugendkammer Haftbefehl, der bereits am nächsten Tag vollstreckt wurde. Seitdem befindet sich Robert K. in Haft. Die Kammer begründete ihre Entscheidung damit, dass der Angeklagte der Hauptverhandlung unentschuldigt fern geblieben sei. Seine Anwesenheit sei für die ordnungsgemäße Durchführung des Verfahrens erforderlich. Die nachgeschobene Entschuldigung, er sei krank gewesen, sei nicht stichhaltig. Denn insbesondere eine Nachfrage bei seinem Hausarzt habe ergeben, dass er allenfalls geringfügig erkrankt gewesen sei. Ein Fall der Verhandlungsunfähigkeit habe mit Sicherheit nicht vorgelegen.

Gegen die Entscheidung des Landgerichts hatte der Verteidiger des Angeklagten beim Oberlandesgericht Celle Beschwerde eingelegt. Das Oberlandesgericht bestätigte jedoch die Entscheidung des Landgerichts mit einem knappen Hinweis auf die „ausführlichen und abgewogenen Gründe des angefochtenen Beschlusses“.

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erstellt am:
25.10.2013

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