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Anklage wegen Beihilfe zum Mord im Konzentrationslager Auschwitz zugelassen

Landgericht Lüneburg

15.12.2014

Anklage wegen Beihilfe zum Mord im Konzentrationslager Auschwitz zugelassen

Lüneburg. Die 4. große Strafkammer als Schwurgericht hat mit Beschluss vom 09.12.2014 die Anklage der Staatsanwaltschaft Hannover vom 28.08.2014 zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 93 Jahre alten Angeklagten vor, zwischen dem 16.05.1944 und dem 11.07.1944 im Konzentrationslager Auschwitz Beihilfe zum Mord in 300.000 rechtlich zusammentreffenden Fällen geleistet zu haben (vgl. Pressemitteilung vom 17.09.2014 Nr. 27/14).

Mit dem Beginn der Hauptverhandlung ist voraussichtlich im Frühjahr 2015 zu rechnen. Die Termine werden derzeit mit den Verfahrensbeteiligten abgestimmt. Dem Verfahren haben sich mittlerweile 49 Nebenkläger und Nebenklägerinnen angeschlossen.

Sobald die Termine für die Hauptverhandlung bestimmt worden sind, werden diese und die Modalitäten eines ggf. durchzuführenden Akkreditierungsverfahrens in einer weiteren Pressemitteilung bekannt gegeben.

Die Pressemitteilung vom 17.09.2014 Nr. 27/14 ist auf der Homepage des Landgerichts abrufbar.

Artikel-Informationen

erstellt am:
15.12.2014

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