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Außervollzugsetzung und Aufhebung von Haftbefehlen

Landgericht Lüneburg 13/16 Kramer-Natho (21 Kls 4/14)

Strafverfahren wegen Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung

Außervollzugsetzung und Aufhebung von Haftbefehlen

Die Staatsschutzkammer des Landgerichts Lüneburg hat im Rahmen einer erneuten Haftprüfung am 12.02.2016 die Haftbefehle zweier Angeklagter, unter anderem auch den gegen den Angeklagten Z., dem die Rädelsführerschaft in einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen wird, außer Vollzug gesetzt und einen weiteren Haftbefehl aufgehoben.

Bei den beiden außer Vollzug gesetzten Haftbefehlen erachtet die Kammer den weiteren Fluchtanreiz aufgrund der - bei einer Verurteilung - anzurechnenden Dauer der bisherigen Untersuchungshaft von ca. 19 Monaten so abgeschwächt, dass eine Teilnahme der Angeklagten an der weiteren Hauptverhandlung auch bei einer Außervollzugsetzung der Haftbefehle erwartet werden kann. Die Aufhebung des weiteren Haftbefehls erfolgte, weil bei diesem Angeklagten in Anbetracht der bei einer Verurteilung zu erwartenden Strafe die weitere Vollziehung der Untersuchungshaft nicht mehr verhältnismäßig wäre. Bei zwei weiteren Angeklagten ist die Außervollzugsetzung oder Aufhebung unterblieben, weil sie sich aufgrund anderer Verfahren in Strafhaft befinden und die Untersuchungshaft in dieser Sache daher nicht vollzogen wird.

Das noch bis 20.12.2016 terminierte Verfahren wird wie geplant am 03.03.2016 fortgesetzt. Die Eingangskontrollen werden auch weiterhin stattfinden.

Artikel-Informationen

erstellt am:
12.02.2016

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