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Bundesgerichtshof bestätigt Urteil des Landgerichts Lüneburg im Verfahren gegen kriminelle Vereinigung aus Osteuropa ("Diebe im Gesetz")

Landgericht Lüneburg Pressemitteilung Nr. 34/19 Luedtke



Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 17.10.2019 die Revisionen von vier Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Lüneburg vom 07.12.2017 verworfen. Da ein fünfter Angeklagter keine Revision eingelegt und eine sechster seine Revisionen bereits vor längerer Zeit zurückgenommen hatte, ist das Urteil des Landgerichts nunmehr in Bezug auf alle Angeklagten rechtskräftig.

Das Landgericht Lüneburg hatte die sechs Angeklagten wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung, Betruges bzw. Urkundenfälschung zu Freiheitsstrafen zwischen einem Jahr und sechs Monaten und acht Jahren verurteilt.

Durch die Entscheidung des BGH hat das mit 196 Sitzungstagen bei weitem längste und teuerste Verfahren in der jüngeren Geschichte des Landgerichts Lüneburg jetzt sein Ende gefunden. Der Bundesgerichtshof hat die Entscheidung des Landgerichts in vollem Umfang bestätigt und lediglich die Schuldsprüche teilweise neu gefasst (vgl. dazu auch die Pressmitteilung des Bundesgerichtshofes vom 21.11.2019, Nr. 151/2019). Insbesondere sei der aus Georgien stammende Z. – der nach den Feststellungen des Landgerichts als sog. „Dieb im Gesetz“ Anführer der kriminellen Vereinigung osteuropäischer Prägung war – wegen Rädelsführerschaft in einer kriminellen Vereinigung schuldig zu sprechen.

Abschließend hat der BGH festgestellt, dass die nun verurteilten Angeklagten sämtliche Verfahrenskosten zu tragen haben. Die vom BGH vorgenommen Änderungen in Bezug auf die Schuldsprüche seien von derart untergeordneter Bedeutung, dass sie für die Kostenentscheidung nicht ins Gewicht fielen.

Hinsichtlich der Tatvorwürfe und der weiteren Einzelheiten des Verfahren vor dem Landgericht Lüneburg wird auf die Pressemitteilungen des Landgerichts Nrn. 1/15, 79/15, 13/16 und 68/17 verwiesen.




Artikel-Informationen

erstellt am:
26.11.2019

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