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Erneute Hauptverhandlung wegen versuchten Mordes

Landgericht Lüneburg PM 33/21 Dr. Vollersen

Lüneburg. Am 10. Juni 2021 um 09:30 Uhr beginnt in Saal 21 vor der 1. großen Strafkammer des Landgerichts Lüneburg als Schwurgericht erneut das Verfahren gegen einen Angeklagten im Alter von heute 25 Jahren wegen versuchten Mordes in drei rechtlich zusammentreffenden Fällen jeweils in Tateinheit mit Brandstiftung und in einem Fall in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung.

Mit Urteil vom 09.09.2020 hatte die 4. große Strafkammer des Landgerichts den Angeklagten wegen der eingangs genannten Taten schuldig gesprochen (vgl. PM 43/20). Die Kammer hatte es damals als erwiesen angesehen, dass der Angeklagte am 15.04.2020 in einer Obdachlosenunterkunft in Lüchow Feuer gelegt habe, um einen Mitbewohner zu töten, was ihm aber nicht gelungen sei. Der Angeklagte habe den Mitbewohner indes durch mehrere Messerstiche verletzt. Bei der Brandlegung habe der Angeklagten zudem den Tod zweier weiterer Mitbewohner billigend in Kauf genommen.

Auf die Revision des Angeklagten hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe das Urteil der 4. großen Strafkammer – unter Bestätigung des Schuldspruchs im Übrigen – hinsichtlich des verhängten Strafmaßes aufgehoben und zur erneuten Entscheidung an eine andere, die nunmehr zuständige 1. große Strafkammer zurückverwiesen. Diese Kammer hat nach der Revisionsentscheidung nur noch zu prüfen, ob der Angeklagte betreffend die zwei weiteren Mitbewohner – neben dem bereits rechtskräftig festgestellten Mordmerkmal des gemeingefährlichen Mittels – auch das Mordmerkmal der Heimtücke verwirklicht hat und welche Strafe als tat- und schuldangemessen zu verhängen ist.

Der Angeklagte befindet sich in Untersuchungshaft.


Fortsetzungstermine sind auf den 11. und 21. Juni 2021, jeweils um 09:30 Uhr in Saal 21, bestimmt.



Artikel-Informationen

erstellt am:
09.06.2021

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