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Feuerwehr betreibt „Gefangenenbefreiung“

Landgericht Lüneburg PM Nr. 61/21

Feuerwehr betreibt „Gefangenenbefreiung“

Lüneburg. In der heutigen Sitzung der 1. Großen Strafkammer musste die Feuerwehr zu einem ungewöhnlichen Einsatz anrücken.

Der in Untersuchungshaft befindliche Angeklagte wurde – wie in derartigen Situationen üblich – mit Fußfessel in den Gerichtssaal geführt. Ebenfalls üblich ist es, dem Angeklagten die Hand- und Fußfesseln für die Dauer der Hauptverhandlung zu entfernen, wenn keine besonderen Anhaltspunkte für eine abweichende Entscheidung vorliegen.

Die Fußfessel ließ sich jedoch in diesem Fall nicht öffnen; mit jedem Versuch, sie zu lösen, zog sie sich stattdessen weiter fest. Abhilfe konnte die Feuerwehr schaffen. Dem schweren Gerät der Brandbekämpfer hielt nach einiger Arbeit auch die Fußfessel nicht stand. Mit etwa einer Stunde Verzögerung konnte die Hauptverhandlung dann – mit einem unversehrten Angeklagten – beginnen. Auf „freiem Fuß“ befindet er sich dennoch nicht.





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erstellt am:
22.12.2021

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