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Freispruch gegen 52-jährigen im Strafverfahren wegen Hausfriedensbruchs rechtskräftig!

Landgericht LÜneburg

10.05.2012

Freispruch gegen 52-jährigen im Strafverfahren wegen Hausfriedensbruchs rechtskräftig!

LÜNEBURG. Mit Urteil vom 27.02.2012 hatte die 7. kleine Strafkammer des Landgerichts Lüneburg einen 52-jährigen vom Vorwurf des Hausfriedensbruchs freigesprochen. Gegen dieses Urteil legte die Staatsanwaltschaft Revision ein. Nun hat die Staatsanwaltschaft die Revision zurückgenommen. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

Die Staatsanwaltschaft hatte dem Mann vorgeworfen, widerrechtlich das umzäunte Betriebsgelände einer Bäckerei betreten zu haben, um sich aus dem dortigen Abfallcontainer Kekse zu holen.

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erstellt am:
10.05.2012

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