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Gerichte im Oberlandesgerichtsbezirk Celle arbeiten im abgesicherten Modus

Landgericht Lüneburg Pressemitteilung 11/20 Dr. Ehret


Weitgreifende Maßnahmen zur Vermeidung einer Ausbreitung des Corona-Virus umgesetzt -

„Was die Ausbreitung des Corona-Virus anbelangt, befinden wir uns auch bei den Gerichten in einer Situation, zu der es bislang keine vergleichbaren Szenarien in Deutschland gegeben hat“, erklärt die Präsidentin des Oberlandesgerichts Celle Stefanie Otte. „In Anbetracht der gestern vom Robert Koch-Institut geänderten Risikoeinschätzung für die Gesundheit der Bevölkerung und die bereits angeordneten Einschränkungen des öffentlichen Lebens ist es zur Vermeidung einer weiteren Ausbreitung des Corona-Virus an der Zeit, auch den Betrieb in unseren Gerichten in gebotenem Maß herunterzufahren.“

Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gerichte wurden umfangreiche Maßnahmen getroffen, die eine - an vielen Arbeitsplätzen in der technisch gut aufgestellten Justiz mögliche - Heimarbeit gewährleisten. Soweit die Präsenz in den Gerichten notwendig ist, wurden Wechselmodelle eingeführt, innerhalb derer sich die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei ihren Dienstzeiten abwechseln, um die Anzahl der Beschäftigten in den Gerichten und das damit einhergehende Risiko einer Virenverbreitung zu reduzieren. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich während der Dienstzeiten nicht in den Gerichten aufhalten, stehen in Rufbereitschaft und sind in der Lage, bei etwaigen Ausfällen den Dienst vor Ort sofort aufzunehmen. Für die Gerichte im Bezirk des Oberlandesgerichts Celle wurden außerdem weitreichende Vertretungsregelungen getroffen, die gewährleisten, dass die Gerichte auch bei einem Ausfall von mehreren Richterinnen und Richtern an einem Standort weiterhin handlungs- und entscheidungsfähig bleiben.

„Die ergriffenen Maßnahmen gewährleisten, dass wir weiterhin arbeitsfähig sind und auch über die nächsten Wochen hinweg bleiben können“, führt Stefanie Otte weiter aus. „Unsere Gerichte sind weiterhin geöffnet. Allerdings bestehen deutliche Zutrittsbeschränkungen, auf die am Eingang der Gerichte und im Internet hingewiesen wird. Alle Rechtssuchenden sind aufgefordert, verantwortungsvoll zu prüfen, ob ihr Anliegen so eilig ist, dass es persönlich beim Gericht vorgetragen werden muss und nicht schriftlich eingereicht werden kann. Wir haben bei den Gerichten unseres Bezirks Telefonnummern eingerichtet, unter denen Auskünfte dazu eingeholt werden können, ob ein Anliegen rechtlich eilig ist und ein Gericht deshalb betreten werden muss. Außerdem haben die Gerichte in unserem Bezirk jeweils eine zentrale Anlaufstelle eingerichtet, bei der die Eilbedürftigkeit der Anliegen von Besucherinnen und Besuchern geprüft und darüber entschieden wird, ob ein persönliches Vorsprechen wegen rechtlicher Eilbedürftigkeit notwendig ist.“

Wer das Gerichtsgebäude betritt ist verpflichtet, die allgemeinen Hygieneregeln der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) einzuhalten und bei Feststellung einschlägiger Krankheitssymptome das Gerichtsgebäude zu verlassen. Den Anordnungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Wachtmeisterdienstes ist Folge zu leisten.

Gerichtsverhandlungen und Termine finden nur nach Entscheidung der jeweils zuständigen Richterinnen und Richter sowie Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger weiterhin statt. Ladungen zu Gerichtsverhandlungen und Terminen haben Gültigkeit und sind zu befolgen, wenn die Betroffenen keine anderslautende Mitteilung vom Gericht erhalten. Wer beabsichtigt, als Zuhörer an einer Verhandlung teilzunehmen, wird gebeten, verantwortungsbewusst abzuwägen, ob dies in der gegebenen Situation geboten ist.

Ansprechpartnerin:

Dr. Susanne Ehret
Richterin am Landgericht

Pressesprecherin

Telefon: 04131 / 202743
0162 / 2091516



Artikel-Informationen

erstellt am:
19.03.2020

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