Artikel-Informationen
erstellt am:
20.09.2024
Dienstag, 24. September 2024
Am 24.09.2024 um 9.00 Uhr beginnt in Saal 121 vor der 2. großen Strafkammer des Landgerichts die Hauptverhandlung gegen einen heute 24-jährigen Angeklagten u.a. wegen Sachbeschädigung, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und Beleidigung. Der Mann war bereits Ende 2023 zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 4 Monaten verurteilt worden, u.a. weil er wiederholt einen Altkleidercontainer in Brand gesetzt hatte. Da der Angeklagte bei Begehung der Taten überwiegend im Zustand erheblich verminderter Steuerungsfähigkeit gehandelt hatte, wurde gleichzeitig seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet.
Der Bundesgerichtshof hat das Urteil auf die Revision des Angeklagten wegen der Anordnung der Maßregel nach § 63 StGB aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung an das Landgericht zurückverwiesen. Der Angeklagte befindet sich derzeit im Maßregelvollzug.
Am ersten Verhandlungstag sind 7 Zeugen geladen.
Fortsetzungstermin ist auf den 30.09.2024 um 9.00 Uhr in Saal 121, bestimmt. Die Kammer hat einen Sachverständigen hinzugezogen.
Ansprechpartnerin: Frau Albers (22 KLs 14/24; Durchwahl -247)
Mittwoch, 25. September 2024
Am 25.09.2024 beginnt um 09.30 Uhr in Saal 21 vor der 1. großen Strafkammer des Landgerichts Lüneburg die Hauptverhandlung gegen einen 44-jährigen Mann aus Brüggen, dem durch die Anklage vorgeworfen wird, am 18.07.2022 in Bad Bodenteich, die aus Duisburg stammende Geschädigte, mit der er zum damaligen Zeitpunkt eine Beziehung führte, nach einer zunächst verbalen Auseinandersetzung vergewaltigt zu haben. Von der Schilderung weiterer Einzelheiten zum Tatgeschehen wird aus Opferschutzgesichtspunkten abgesehen.
Ansprechpartnerin: Frau Albers (21 KLs 13/23; Durchwahl – 247).
Wichtige Hinweise
Die Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen; für die Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.
In dieser Vorschau werden nur die in der nächsten Woche vss. beginnenden/fortgesetzten Hauptverhandlungen aufgeführt. Die Angabe erfolgt ohne Gewähr. Kurzfristige Terminänderungen oder -aufhebungen sowie Saalverlegungen sind möglich.
Die mitgeteilten Hauptverhandlungstermine sind öffentlich, soweit dies nicht anders angegeben ist oder das jeweilige Gericht zum Schutz der Persönlichkeitsrechte der Angeklagten oder weiteren Beteiligten etwas Anderes entscheidet.
In den Räumlichkeiten des Landgerichts ist das Fotografieren sowie das Anfertigen von Film- und Tonaufzeichnungen grundsätzlich nicht gestattet. Pressevertretern kann das Filmen und Fotografieren im Sitzungssaal durch ausdrückliche Genehmigung des Präsidenten des Landgerichts oder der Pressestelle gestattet werden. Anderslautende sitzungspolizeiliche Anordnungen der/des Vorsitzenden bleiben vorbehalten. Bild-, Ton- oder Filmaufnahmen während der Sitzungen sind nicht zulässig!
Artikel-Informationen
erstellt am:
20.09.2024