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erstellt am:
07.05.2015
Landgericht Lüneburg Nr. 28/15 Albers
07.05.2015
Hauptverhandlung gegen Oskar G. (Beihilfe zum Mord im Konzentrationslager Auschwitz)
Lüneburg. Die Hauptverhandlung gegen Oskar G. wegen Beihilfe zum Mord in 300.000 Fällen ist heute unterbrochen worden, weil der Angeklagte aus gesundheitlichen Gründen nicht zur Verhandlung erschienen ist.
Der Angeklagte soll jetzt von seinem Hausarzt und einem vom Gericht beauftragten Gerichtsmediziner untersucht werden. Der Gerichtsmediziner soll insbesondere klären, unter welchen Bedingungen die Hauptverhandlung fortgesetzt werden kann.
Die Hauptverhandlung soll derzeit wie geplant am Dienstag, den 12.05.2015 mit der Vernehmung der geladenen Zeugen fortgesetzt werden.
Sobald geklärt ist, ob der Gesundheitszustand des Angeklagten dies zulässt, wird über den Fortgang des Verfahrens durch eine weitere Presseerklärung informiert.
Die für den heutigen Tag geladene Zeugin Irene Weiss wird eine schriftliche Aussage vorlegen, die sodann in der Hauptverhandlung verlesen werden soll. Ob die Zeugin erneut zur Hauptverhandlung anreisen wird, ist derzeit noch nicht entschieden. Die strafprozessualen Voraussetzungen für eine kommissarische Vernehmung der Zeugin Weiss, die von der Nebenklage angeregt worden war, hat die Kammer für fraglich erachtet und deshalb von einer solchen Vernehmung, die unter Ausschluss der Öffentlichkeit durch ein Mitglied der Kammer erfolgt wäre, abgesehen.
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erstellt am:
07.05.2015