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Hauptverhandlung über Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

Landgericht LÜneburg

31.07.2013

Hauptverhandlung über Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

LÜNEBURG. Vor der 4. Großen Strafkammer als Schwurgericht beginnt am 20.08.2013 um 09.30 Uhr die Hauptverhandlung gegen einen 49 Jahre alten Mann wegen Totschlags in zwei Fällen. Aufgrund der dauerhaften Verhandlungsunfähigkeit des Angeklagten - dieser leidet an einer organischen Persönlichkeitsstörung mit paranoider Prägung - wird das Hauptverfahren im Sicherungsverfahren durchgeführt. Es ist über die Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus zu entscheiden. Das zunächst gegen den Angeklagten gerichtete Strafverfahren musste durch Urteil vom 22.05.2013 wegen der Verhandlungsunfähigkeit eingestellt werden.

Der Angeklagte soll - jeweils im Zustand verminderter Schuldfähigkeit - am 17.09.2012 in der Wohnung des Tatopfers B. in Celle mit diesem und dem weiteren Tatopfer We. zunächst gemeinsam Alkohol getrunken zu haben und gegen 20.00 Uhr mit den beiden Männern in Streit geraten zu sein. Dabei habe der Angeklagte beide Männer mehrfach gegen Kopf, Hals und Körper getreten und geschlagen und mit einem spitzen Gegenstand, bei dem es sich vermutlich um ein Messer gehandelt habe, auf die Opfer in Tötungsabsicht eingestochen. Beide Männer verstarben an den erlittenen Verletzungen und wurden am 18.09.2012 tot in der Wohnung des B. aufgefunden.

Darüber hinaus wirft die Staatsanwaltschaft dem Angeklagten vor, am 10.09.2012 und 18.09.2012 ebenfalls im Rahmen von Auseinandersetzungen mit den Geschädigten S. und Wi. diese jeweils mit einer Flasche gegen den Kopf geschlagen zu haben und bei der Tat am 10.09.2012 zum Nachteil des S. auf diesen mit einem spitzen Gegenstand, bei dem es sich um ein Messer oder eine Glasscherbe gehandelt haben könne, eingestochen zu haben, wodurch der Geschädigte diverse erhebliche Verletzungen davon getragen habe.

Gegenstand der Hauptverhandlung sind darüber hinaus drei Fälle der Körperverletzung und ein Fall des Raubes.

Die einstweilige Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus ist angeordnet.

Zur Hauptverhandlung sind sechs Sachverständige und 31 Zeugen geladen.

Fortsetzungstermine sind bestimmt für den 28.08.2013, 13.09.2013, 17.09.2013, 23.09.2013, 26.09.2013, 16.10.2013, 18.10.2013, 23.10.2013, 28.10.2013, 30.10.2013, 04.11.2013, 05.11.2013, 06.11.2013, 13.11.2013, 18.11.2013, 26.11.2013, 02.12.2013, 05.12.2013, 09.12.2013, 10.12.2013 und 16.12.2013 jeweils um 09.30 Uhr.

Artikel-Informationen

erstellt am:
31.07.2013

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